Streit um einen Fohlen-Grabstein

NEUSTADT. (red) Ein 80 Zentimeter hohes Fohlen aus Natursteindarf als Grabstein aufgestellt werden. Das hat dasVerwaltungsgericht Neustadt entschieden. Eine Gemeinde in derWestpfalz hatte einer Witwe diese Form des Grabmals untersagt,weil sie darin einen Verstoß gegen die würdige Gestaltung desFriedhofs sah.

Die Witwe hat den Grabstein gewünscht, weil ihrMann zu Lebzeiten im Freundeskreis "das Pferd" genannt wurde unddiesen Beinamen sehr schätzte. Das Verwaltungsgericht gab derWitwe nun Recht: Dass Friedhofsbesucher durch die Plastik aufbesondere Weise an den Verstorbenen erinnert würden, entsprechedem wesentlichen Zweck des Friedhofs (Aktenzeichen: 1 K3267/02.NW ).

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