Streit um Flugblatt-Verteilung am Fliegerhorst Büchel vor Gericht

Koblenz · Das Verbot, bei einer Demo am Fliegerhorst Büchel (Kreis Cochem-Zell) ein Flugblatt zu verteilen, beschäftigt seit 9 Uhr das Verwaltungsgericht Koblenz. Konkret geht es um eine Versammlung im Sommer 2014. Dabei wollte der Veranstalter laut Gericht ein Blatt mit einem Aufruf an Bundeswehrsoldaten streuen, sich zum Stand der Atomwaffen auf dem Gelände zu äußern.

Atomwaffengegner gehen davon aus, dass diese Waffen auf dem Fliegerhorst lagern. Der Kreis Cochem-Zell untersagte das Flugblatt mit dem Argument, dass zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses aufgerufen werden sollte. Dagegen wurde Klage eingelegt.

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