Justiz Schadstoffe von der Airbase Spangdahlem – Neues Gutachten soll klären, wer zahlen muss

Trier · Das Landgericht Trier hat entschieden: Ein geologisches Gutachten soll klären, wo die krebserregenden Schadstoffe herkommen, die der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hohe Kosten verursachen.

 Trügerisches Idyll: Der stark mit krebserregenden Stoffen belastete Märchenweiher in Binsfeld. Gleich dahinter liegt die Airbase.  Foto: Katharina de Mos

Trügerisches Idyll: Der stark mit krebserregenden Stoffen belastete Märchenweiher in Binsfeld. Gleich dahinter liegt die Airbase. Foto: Katharina de Mos

Foto: TV/Katharina de Mos

Im Rechtsstreit um die Schäden, die wahrscheinlich dadurch entstehen, dass krebserregende Stoffe aus Löschschäumen von der Airbase Spangdahlem in die Umwelt gelangen, soll nun ein Sachverständigengutachten Gewissheit bringen. Dies hat das Landgericht Trier am Mittwoch beschlossen.

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land fordert Schadensersatz vom Bund, weil sie ihren mit perfluorierten Tensiden (PFT) belasteten Klärschlamm nicht mehr als landwirtschaftlichen Dünger nutzen kann, sondern teuer verbrennen lassen muss. Bis 2017 hatte die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben anstandslos gezahlt – insgesamt 460 000 Euro. Rund 85 000 Euro sind derzeit noch offen. Seitdem weigert sie sich und verweist darauf, dass die Verantwortlichkeit der US-Streitkräfte, die der Bund als Nato-Partner vor Gericht vertritt, bisher nicht hinreichend geklärt sei.

Das könnte das Gutachten nun ändern. Das Landgericht hat einen Diplomgeologen damit beauftragt, herauszufinden, ob PFT-haltiger Löschschaum die Ursache des Problems ist und welchen Weg das belastete Wasser von der Airbase Spangdahlem in die Kläranlage Kailbachtal nimmt.

Zum Prozessauftakt hatte Richterin Miriam Kaucher Ende Februar durchscheinen lassen, dass ihr die Argumentation der Verbandsgemeinde einleuchtet. Diese hatte anhand von Wasserproben dargelegt, dass die Schadstoffe von der Airbase in das Binsfelder Freizeitgelände Märchen gelangen und von dort übers Grundwasser in Drainagen, Kanalisation und Kläranlage. Besagtes Märchen ist ein ehemaliger Angelteich, der so stark mit PFT belastet ist, dass es ein Gesundheitsrisiko darstellt, die darin schwimmenden Fische zu essen.

Es sei „als unmittelbarer Schaden anzusehen“, dass die VG den Klärschlamm nun teuer verbrennen lassen muss, sagte Richterin Kaucher. Wenn das neue Gutachten die Angaben der Verbandsgemeinde bestätigt, sehe sie den Ersatzanspruch der Klägerin.

Aktuell geht es „nur“ um einige Zigtausend Euro. Sollten weitere Klagen folgen, bei denen es um großflächige Boden-, Grund- oder Trinkwasserverunreinigungen geht, könnten die Kosten allerdings schnell in die Millionen gehen. Auch deshalb wird die Bundesanstalt wohl so schnell nicht aufgeben.

75 Prozent der Kosten kann sich Deutschland zwar gemäß Nato-Truppenstatut von den USA zurückholen. „Aber 25 Prozent müssen wir selbst zahlen“, antworte ein Vertreter der Bundesbehörde am Rande des Prozessauftakts auf die Frage, warum sich die Bundesrepublik überhaupt so schützend vor die US-Streitkräfte stellt.

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