Streit um Streik

TRIER. (wie) Streik mit Nachwehen: Weil Mitglieder der Gewerkschaft Verdi Anfang März mit einem Warnstreik Müllmänner in Trier an der Arbeit gehindert haben, ist dem zuständigen Zweckverband Art ein Schaden von 6300 Euro entstanden.

Es war noch stockdunkel, als sich kurz vor fünf Uhr morgens am 9. März einige Gewerkschaftsmitglieder vor den Toren des Fuhrparks des Zweckverbands Abfallwirtschaft im Raum Trier (Art) versammelten. Knapp zwei Stunden versperrten die streikenden Landesbediensteten die Ein- und Ausfahrt des kommunalen Betriebes, einige Müllmänner sollen sich an der als Sympathiestreik bezeichneten Aktion und der anschließenden Kundgebung beteiligt haben. Laut Art ging in dieser Zeit nichts mehr, kein Müllwagen habe in dieser Zeit den Fuhrpark verlassen können. Erst mit über zweistündiger Verspätung hätten die Art-Beschäftigten ihre Arbeit aufnehmen können. Zwar, so Art-Vorsitzende und Trierer Wirtschaftsdezernentin, Christiane Horsch bei der jüngsten Zweckverbandssitzung, sei der Bevölkerung dadurch kein Schaden entstanden, vielerorts sei der Müll an diesem Tag später abgeholt worden. Aber durch die nach Horschs Ansicht rechtswidrige Aktion sei dem Art ein Schaden von 6300 Euro durch Überstunden entstanden. Das Geld will man aber nicht einklagen, weder von der Gewerkschaft noch von den Mitarbeitern, die daran teilgenommen haben. Der Art hatte danach alle Beschäftigten schriftlich gewarnt, an ähnlichen Aktionen teilzunehmen. Seit Wochen tobt ein Streit zwischen Verdi und der Art über die Rechtmäßigkeit der Aktion. Horsch beruft sich dabei auf ein kurz vorher gefälltes Urteil des Arbeitsgerichts Köln, das solche Maßnahmen von streikenden Landesbediensteten vor kommunalen Einrichtungen als unzulässig erklärt hatte. Der Trierer Verdi-Chef Detlef Schieben bleibt dabei, dass die Aktion vor dem städtischen Fuhrpark rechtmäßig gewesen sei. "Wenn es seitens des Art Zweifel daran gegeben hat, hätte man wie in Köln vor Gericht ziehen sollen." Er kritisiert, dass der Streit auf den Rücken der Beschäftigten ausgetragen werde.

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