Streit um Versetzung

Der Streit am evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) Schweich um den Schulleiter Heinrich Bentemann beschäftigt immer öfter die Gerichte. Nun entschied das Verwaltungsgericht über den Eilantrag einer Klassenelternvertretung, denen der Schulträger, die Dietrich-Bonhoeffer-Stiftung, eine Versammlung hatte untersagen wollen.

Schweich. Die Stiftung hatte den Schulleiter vor Weihnachten wegen "eigenmächtiger Entscheidungen ohne Einbindung von Gremien" beurlaubt. Die Beurlaubung endete nach drei Monaten. Seit Dienstag ist Bentemann bis zum 31. Mai krank geschrieben. Offiziell teilte dies die Stiftungsvorsitzende Renate von Schubert gestern in einem Elternbrief mit.Außerdem erklärt die Vorsitzende in dem Schreiben, dass "die Landeskirche im Einvernehmen mit dem Stiftungsvorstand ganz intensiv die Versetzung von Herrn Bentemann betreibt". Dazu Bentemanns Rechtsanwältin Margit Bastgen: "Es liegt ein Versetzungsangebot der Landeskirche auf eine einfache Lehrerstelle vor. Mein Mandant wird dies aber nicht annehmen."Auf einem anderen Schauplatz spielte der Versuch, eine Elternversammlung zu unterbinden. Die Elternvertretung der Klasse 8a hatte in einem Schreiben vom 2. Mai die Eltern, die Lehrer dieser Klasse und die Schulleitung zu einer Elternversammlung am 14. Mai in die DBG-Mensa eingeladen. Am 10. Mai teilte die Stiftung der Elternvertretung ohne Begründung mit, dass die Versammlung nicht gestattet werden könne. Da die Stiftung auf weitere Einlenkungsversuche nicht reagierte, richtete der Trierer Rechtsanwalt Gilbert Haufs-Brusberg als Mitglied der Elternvertretung einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Trier. Haufs-Brusberg hob in dem Antrag hervor, dass den Eltern an einer Schule in freier Trägerschaft verfassungsrechtlich dieselben Mitwirkungsrechte zustünden wie bei einer staatlichen Schule. Dienstverhältnis als Tabu-Thema

Dem stimmten die Verwaltungsrichter zu. Die Elternversammlung der Klasse 8a dürfe unter der Voraussetzung stattfinden, dass dabei das Dienstverhältnis zwischen Schulträger und Schulleiter nicht erörtert werde. So fand die Versammlung statt. Auch zwölf Lehrer nahmen teil, nicht aber der Schulleiter.Der stellvertretende Stiftungsvorsitzende Rainer Marmann begründet das versuchte Versammlungsverbot: "Es war zu befürchten, dass es in der Versammlung zu einer erneuten Personaldiskussion kommen würde. Und dies wäre gegen unser Bestreben, im Interesse der Schülerinnen und Schüler wieder Ruhe in den Schulbetrieb zu bringen." Tatsächlich sei die Versammlung dann ja auch sachlich und sachbezogen verlaufen.