Tabakmulti holt sich eine blutige Nase

Brüssel · Diese Woche verhandeln sie wieder. Je rund 100 Experten der EU-Kommission sowie der US-amerikanischen Regierung wollen bis Freitag in Brüssel Fortschritte beim geplanten Freihandelsabkommen (TTIP) erzielen.

Brüssel. Die Zeit drängt, im Herbst sollen Bausteine für den Vertragstext vorliegen. Ein besonders heißes Thema sind Regelungen zum Investitionsschutz. Unternehmen wollen die Möglichkeit haben, vor internationalen Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie sich etwa durch die nationale Gesetzgebung diskriminiert fühlen. Bei Kritikern der Freihandelsabkommen ist dagegen die Befürchtung groß, dass Konzerne mit Hilfe der Schiedsgerichte die nationale Gesetzgebung aushebeln. Als Beispiel führen sie vielfach die Klage des Tabak-Riesen Philip Morris gegen den uruguayischen Staat an. Der Weltkonzern und Marktführer in der EU, der seinen Sitz in der Schweiz hat, hat den Staat Uruguay 2010 vor dem Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt, das zur Weltbankgruppe gehört. Philip Morris störte sich an den weitgehenden Anti-Raucher-Gesetzen des kleinen südamerikanischen Landes.
Konzern: Maßnahmen überzogen


Die dortige Regierung hatte schon 2009 angeordnet, dass die Warnhinweise vor den Gefahren des Rauchens von 50 auf 80 Prozent der Schachtelfläche vergrößert werden. Der Konzern argumentierte, die Maßnahmen der Regierung seien überzogen und seien nicht geeignet, den Zigarettenkonsum zu verringern. Philip Morris verlangte von Uruguay 25 Millionen Euro. Für einen weltweit agierenden Tabakkonzern ist das nun eher eine symbolische Summe. Es hieß aber, für Philip Morris sei Uruguay ein Testfall. Die Konzernstrategen wollten ausprobieren, ob sie per Schiedsgericht Gesetze ausbremsen könnten. Im Fall von Uruguay ist dieser Versuch gründlich schiefgegangen. Das Schiedsgericht hat jetzt die Klage abgeschmettert und Uruguays Anti-Rauchergesetze bestätigt.
Im Zuge der Globalisierung sind die Investitionen von Unternehmen im Ausland massiv angestiegen. Zwischen 2000 und 2011 haben sich Investitionen von deutschen Unternehmen im Ausland verdoppelt, gegenüber 1990 sogar verfünffacht. Ende 2011 umfassten sie einen Wert von über eine Billion Euro. Längst übersteigen Güter und Dienstleistungen aus diesen Direktinvestitionen die Güter und Dienstleistungen, die hiesige Unternehmen exportieren. Je größer die Bedeutung von Auslandsinvestitionen wird, desto größer wird auch das Bedürfnis nach einem Schutz der Unternehmen im Ausland gegen Diskriminierung und willkürliche Enteignung. Meist sind die Investitionsschutzabkommen Bestandteil von Freihandelsabkommen. Deutschland hat mit über 130 Ländern Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. In diesen Abkommen ist meistens vorgesehen, dass Unternehmen sich bei Problemen an Schiedsgerichte wenden können. Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ist die EU zuständig für den Schutz von Auslandsinvestitionen. Das vorliegende Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada sieht die Schiedsgerichtsbarkeit vor. Allerdings sollen die Verfahren transparenter gemacht werden. Auch TTIP soll ein Kapitel zum Investitionsschutz enthalten. Wie zu hören ist, wird es darum allerdings erst frühestens in der nächsten Verhandlungsrunde im Oktober gehen. grabExtra

Laut OECD sind mittelgroße und große Unternehmen am häufigsten Kläger vor Schiedsgerichten. Von ihnen stammen 48 Prozent der Eingaben. Weltweit agierende Großkonzerne bringen acht Prozent der Fälle ein. Seit den 60er Jahren bis Ende 2014 sind weltweit 608 Schiedsgerichtsverfahren angelaufen. 356 Fälle davon wurden abgeschlossen. Die Zahl der Fälle steigt, weil auch die Auslandsinvestitionen zunehmen. Laut Angaben der EU-Kommission von 2015 kommen aus EU-Mitgliedsländern mit 327 Klagen mehr als die Hälfte aller Eingaben bei Schiedsgerichten. Und so gingen die Fälle aus: 132 (37 Prozent) Urteile wurden zugunsten der Staaten entschieden, 101 Fälle (28 Prozent) endeten mit einem Vergleich, 87 Fälle (25 Prozent) gingen zugunsten der Investoren aus, 29 Verfahren (acht Prozent) wurden abgebrochen. grab

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