Taliban-Prozess geht in die Verlängerung

Trier · Urteil im Verfahren gegen zuletzt in Prüm lebenden Asylbewerber könnte kurz vor Weihnachten fallen.

Trier Der Prozess gegen einen zuletzt in Prüm lebenden afghanischen Asylbewerber wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zieht sich weiter in die Länge. Der Staatsschutzsenat des Koblenzer Oberlandesgerichts hat vier weitere Verhandlungstermine anberaumt. Bleibt es dabei, fällt in dem Prozess gegen den 21-jährigen Angeklagten zwei Tage vor Weihnachten das Urteil.
Der junge Afghane Khan A. hatte sich bei einer Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst Dutzender Verbrechen an der Seite der Gotteskrieger bezichtigt. Danach war er als Leibwächter eines Taliban-Kommandeurs in mindestens 50 Fällen dabei, als von den Gotteskriegern zum Tode verurteilte Afghanen abgeholt und von einem Exekutionskommando der islamistischen Terror-Bewegung ermordet wurden.
Kurze Zeit, nachdem Khan A. dies freimütig erzählt hatte, wurde er von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei in seiner Prümer Wohnung festgenommen. Seitdem sitzt er in Wittlich in Untersuchungshaft. In dem seit Juli laufenden Prozess vor dem Koblenzer Staatsschutzsenat hatte der junge Afghane zunächst geschwiegen. Mitte September widerrief er sein Geständnis und erklärte, dass er sich die Geschichte nur ausgedacht habe, um seine Chancen zu erhöhen, als Asylbewerber in Deutschland anerkannt zu werden.
Khans Verteidiger Daniel Sprafke sagte seinerzeit unserer Zeitung, dass er die neue Version für glaubwürdig halte. Es sei nicht das erste Mal, dass Asylbewerber falsche Angaben machten, um ihre Bleibechancen zu erhöhen, so der Strafverteidiger. Bereits häufiger in der Vergangenheit hatten afghanische Asylbewerber Geständnisse über ihre angebliche Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung später widerrufen.
Die Fälle, in denen sich Asylbewerber der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bezichtigen, nehmen zu. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist für diese Fälle zuständig, kann sie aber auch an ein Bundesland abgeben. Mit ein Grund, warum das Land vor anderthalb Wochen in Koblenz eine Landeszentralstelle gegen Terror eingerichtet hat. Nach Angaben des Mainzer Justizministers Herbert Mertin (FDP) hat Rheinland-Pfalz bislang 36 Fälle zurückbekommen. Der Fall Khan A. zählt nicht dazu. Hier vertritt die Bundesanwaltschaft die Anklage. Der Prozess gegen den jungen Afghanen wird am Freitag nächster Woche fortgesetzt.

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