Teilerfolg für die Bahn

KOBLENZ. (iro) Die DB Netz AG muss die Hunsrück-Bahnstrecke zwischen Stromberg und Morbach vorerst nicht betreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilbeschluss. Das Eisenbahnbundesamt in Bonn hatte die Wiederinbetriebnahme verlangt.

Im Hauptverfahren wird noch entschieden.

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