Teure Titel

GEROLSTEIN. (red) Nicht schlecht staunte ein 49-jähriger Computernutzer aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein, als Anfang August die Polizei bei ihm auftauchte und mit einem richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss seine gesamte PC-Anlage sicherstellte.

Den Betroffenen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz, das erfahrungsgemäß mit einer hohen Geldstrafe sowie der Beschlagnahmung der Computeranlage endet. Weiterhin kommt nach Mitteilung der Polizei noch eine nicht unbeträchtliche Schadensersatzforderung des geschädigten Unternehmens im vierstelligen Euro-Bereich auf den Mann zu. Bei einer vom Nutzer nicht bemerkbaren Überprüfung während eines Downloadvorgangs durch eine Spezialfirma, die im Auftrag der Musikindustrie arbeitet, wurde festgestellt, dass der Anwender im März 2006 über 3200 Musiktitel zur Verfügung gestellt hatte. Daraufhin wurde von der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz eingeleitet. Bei der anschließenden Durchsuchung war der Betroffene gerade dabei, weitere Musiktitel herunterzuladen. Auf der PC-Anlage wurden 7000 Musikdateien gefunden. Maßgeblich für die Strafbarkeit ist, ob es sich bei der heruntergeladenen Datei um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt.

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