Teures Spiel mit Feuer

TRIER. (sey) Weil sie fahrlässig mit Brennspiritus hantiert und dabei einen 14-jährigen Freund versehentlich in Brand gesetzt hatten, sind zwei Jugendliche vom Trierer Landgericht zu 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.

Dass aus einer Spielerei mit Spiritus schnell eine brandgefährliche Situation entstehen kann, diese Erfahrung machten vor zwei Jahren mehrere Jugendliche von der Mosel. Die Jungs hatten Brennspiritus in eine leere Eistüte gefüllt. Als einer der Burschen sich eine Zigarette anmachen wollte, entzündeten sich die Spiritus-Dämpfe, die Kleidung eines 14-jährigen Jungen fing Feuer. Die Freunde rissen ihm zwar geistesgegenwärtig noch die Kleider vom Leib. Trotzdem erlitt der Junge schwere Verbrennungen im Brustbereich und an den Armen. Dafür bekommt er nun 5000 Euro Schmerzensgeld von den Eltern seiner damals 15 und 13 Jahre alten Kumpels. Das hat die Vierte Zivilkammer des Trierer Landgerichts entschieden (Az.: 4 O 395/04). Nach Ansicht des Gerichts handelten die beiden Jugendlichen fahrlässig. Sie hätten wissen müssen, dass das Hantieren mit Brennspiritus gefährlich ist. Das gelte allerdings auch für das Opfer. Nur einem Zufall sei es zu verdanken gewesen, so die Richter, dass der 14-Jährige Feuer fing und nicht einer seiner Kumpels. Das Urteil des Landgerichts Trier ist noch nicht rechtskräftig.