Tod eines Schäfers: Täter muss nicht in Sicherungsverwahrung

Trier. (wie) Ein 28-Jähriger, der im August vorigen Jahres vom Trierer Landgericht wegen Totschlags und zweifachen Diebstahls verurteilt worden ist, muss 13 Jahre im Gefängnis bleiben. Der Bundesgerichtshof, der das damalige Urteil auf Antrag des Mannes überprüfte, sah keinen Grund, die Strafe zu bemängeln.

Allerdings muss der Mann nach der Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung, wie die Trierer Richter angeordnet hatten. Der Gerichtshof begründete das mit der seit Anfang des Jahres geänderten Rechtslage zum Wegsperren von Straftätern.

Der 28-Jährige hatte im August 2009 einen 78-jährigen Schäfer aus Wittlich, bei dem er zuvor gewohnt hatte, nach einem Streit mit einer Holzlatte erschlagen. Der Mann hatte dem Schäfer Geld und einen Verrechnungsscheck gestohlen. Weil er dem 78-Jährigen bereits ein Jahr zuvor Geld gestohlen hatte, saß der 28-Jährige bis kurz vor der Tat im Gefängnis. Nach tagelanger Flucht mit dem Auto des Getöteten wurde der aus Brandenburg stammende Mann in der Nähe von Diez an der Lahn festgenommen. Während des Prozesses gestand er den Totschlag.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort