Tod in der Kyll war Notwehr

TRIER. Die Staatsanwaltschaft hat das Totschlagsverfahren gegen einen 65-jährigen Trierer eingestellt. Der Rentner hatte im Juni vorigen Jahres einen 27-Jährigen an der Kyll bei Trier-Ehrang erstochen – in Notwehr, wie der Hobby-Angler stets betonte. "Nicht zu widerlegen", meint auch Staatsanwalt Peter Fritzen.

Den 20. Juni vorigen Jahres wird ein 65 Jahre alter Rentner aus Trier wohl sein Leben lang nicht vergessen: Als der passionierte Hobby-Angler an jenem Nachmittag an die Kyll bei Trier-Ehrang fährt, um dort - wie so häufig - zu fischen, kommt es zu einem folgenschweren Zwischenfall.Nach Schilderungen des 65-Jährigen ist er im kniehohen Wasser der Kyll am Angeln, als er von einem am Ufer stehenden Mann, der mit einem Kumpel dort Wodka trinkt, angepöbelt wird. "Haut ab, ich habe die Polizei schon gerufen", habe er den Männern vom Fluss aus zugerufen.

Tödlicher Stich in den Hals

Statt dessen aber kommt einer der beiden Männer auf ihn zu, zieht erst an der Angelschnur und stößt den Rentner schließlich, so dass er rückwärts ins Wasser fällt. Dann soll sich der 27-jährige Angreifer, der deutlich größer und schwerer ist als sein Gegenüber, auf sein Opfer gestürzt und versucht haben, den 38 Jahre älteren Mann unter Wasser zu drücken. Die Reaktion des Attackierten: In Panik und Todesangst, so die Staatsanwaltschaft, zieht er sein Filetiermesser aus der Außentasche seiner Hose und sticht in Richtung des Angreifers.

Der 27-Jährige wird zweimal getroffen, bereits der erste Stich in den Hals ist tödlich, stellt der Gerichtsmediziner später fest.

Nachdem er sich aus der Umklammerung gelöst hat, läuft der 65-Jährige flussabwärts ans Ufer und alarmiert von dort aus Polizei und Rettungsdienst. Doch für den 27-Jährigen kommt jede Hilfe zu spät. Trotz Wiederbelebungsversuchen stirbt der Mann noch vor Ort.

Der Rentner wird vorläufig festgenommen und erst am Tag darauf nach einer Nacht in Polizeigewahrsam wieder freigelassen - weil der Mann wohl in Notwehr gehandelt habe, hieß es bereits damals.

Das hat der 65-Jährige, ein bis dato unbescholtener Mann, jetzt auch schriftlich. Die Trierer Staatsanwaltschaft habe das seinerzeit gegen den Rentner eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Totschlags eingestellt, bestätigte am Montag Staatsanwalt Peter Fritzen auf TV-Anfrage. Der Grund: Es sei nicht auszuschließen, dass der Rentner in Notwehr gehandelt habe. Die Aussagen des 65-Jährigen würden auch durch Indizien wie das Gutachten des Rechtsmediziners gestützt, sagt Fritzen.

Etwas anderes hatte freilich der Freund des Getöteten ausgesagt, der seinerzeit vom Ufer aus das Geschehen in der Kyll verfolgt hatte. Danach hatte der 65-Jährige "ohne erkennbaren Grund" und "gezielt" auf den Oberkörper des 27-Jährigen eingestochen. Eine Aussage, der die Ermittlungsbehörde allerdings keinen Glauben schenkt, auch weil der Zeuge ansonsten "starke Erinnerungslücken" habe, wie Staatsanwalt Peter Fritzen sagt. Die resultierten wohl aus dem Wodka-Konsum an jenem Juni-Tag: Über 3,3 Promille ergab ein Alkoholtest bei dem Getöteten.

Hartmut Diesel, der Trierer Anwalt des Anglers, zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. "Ich war von Anfang an der Meinung, dass es Notwehr war. Und das hat sich bewahrheitet", sagt Diesel gestern unserer Zeitung.

Weil der Rechtsanwalt der Mutter des Getöteten Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft eingelegt hat, ist die Sache für den Rentner noch nicht endgültig vom Tisch. Das vorerst letzte Wort hat nun die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort