Toter von Waxweiler: Rätsel scheint geklärt

Das Rätsel um den Fund auf dem Friedhof von Waxweiler (Eifelkreis Bitburg-Prüm, der TV berichtete) nähert sich der Auflösung - nicht zuletzt dank der Familie, der das Grab gehört. In dem "Bündel" befand sich tatsächlich ein Toter. Und die Geschichte dahinter ist so kurios wie traurig.

 Eine Baumaschine mit Erdaushub zwischen den Gräbern in Waxweiler: Das Geheimnis um den Fund auf dem Friedhof des Eifelorts ist gelüftet. TV-Foto: Frotz-Peter Linden

Eine Baumaschine mit Erdaushub zwischen den Gräbern in Waxweiler: Das Geheimnis um den Fund auf dem Friedhof des Eifelorts ist gelüftet. TV-Foto: Frotz-Peter Linden

Waxweiler. Der in Stoff und Folie eingeschlagene Fund in einem Familiengrab auf dem Friedhof von Waxweiler war ein Mensch. Dies haben die Angehörigen gegenüber dem TV bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte den Leichnam des Mannes vorigen Donnerstag zum Institut für Rechtsmedizin in Mainz bringen und untersuchen lassen.

"Die Sache ist aufgeklärt", glaubt eine Verwandte, die sich im Namen der Familie an den TV gewandt hat. "Das ist unser Verstorbener, der da vor 36 Jahren beerdigt worden ist." Er sei ein Sohn der jetzt ebenfalls in dem Grab beigesetzten, 89-jährig gestorbenen Frau gewesen, der während seines Studiums in der Landeshauptstadt 1974 einem Herzversagen erlegen war.

Das bedeutet zugleich: Der Tote ist im Abstand von 36 Jahren zweimal in Mainz obduziert worden. Denn damals mussten die - natürlichen - Umstände seines frühen Todes ermittelt werden. Nach jener ersten Autopsie sei der Leichnam dann nach Waxweiler überführt worden, teilt die Familie mit - "in einer Leichensichthülle mit Reißverschluss. Die Rechnung liegt uns noch vor." In dem Bündel habe man jetzt sogar noch das Namensschild des Toten gefunden.

Beim Einsargen aber sei damals die Hülle nicht entfernt worden - der erste Fehler: "In diesen Jahren waren diese Hüllen aus Plastik, das nicht verrottet. Dadurch ist der natürliche Verwesungsprozess noch nicht abgeschlossen. Heute sind die Hüllen aus verrottbarem Material."

1981 starb der Vater, in den Jahren darauf dann auch die beiden anderen Kinder der Familie. Und irgendwann in dieser Zeit muss der nächste Fehler gemacht worden sein.

Sarg zwar zerfallen, Plastikhülle aber nicht



Beim Öffnen des Grabs stellte man vermutlich fest, dass zwar der Sarg des jungen Mannes zerfallen war, nicht aber die Plastikhülle mit seinem Leichnam - und platzierte ihn deshalb einfach über den Särgen der später gestorbenen Familienmitglieder. Und nun das nächste Malheur: Die Mutter, die alle drei Kinder beerdigen musste, stirbt Anfang Juni und soll ebenfalls im gemeinsamen Grab beigesetzt werden, in dem laut Auskunft der Familie bereits sieben Angehörige liegen. Beim erneuten Öffnen wird der Leichensack wieder gefunden, aber erst nach vollzogener Beerdigung der Mutter geborgen, um als verdächtiges "Bündel" zum zweiten Mal in 36 Jahren in der Mainzer Gerichtsmedizin zu landen.

Der leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Jürgen Brauer, bestätigt gegenüber dem TV, dass man sehr wahrscheinlich die Identität des Toten geklärt habe: "Das ist die denkbarste Variante." Dennoch wolle er dem Bericht der Rechtsmediziner nicht vorgreifen. "Das wollen wir jetzt in aller Ruhe klären und überprüfen." Zumindest aber würde diese Erklärung bedeuten, dass hinter der so seltsamen wie traurigen Geschichte kein Verbrechen steckt - "und dann ist das sicherlich auch für die Familie am beruhigendsten".

So sehen es auch die Angehörigen. Dennoch hätten sie sich gewünscht, dass in den vergangenen 36 Jahren anders mit dem Toten umgegangen worden sei und dass man früher gefragt worden wäre, wer denn da in dem Grab liege. Ihr Fazit: "Es sind unserer Meinung nach viele Fehler gemacht worden." Was geschehen sei, könne man zwar nicht mehr ändern. "Es ist uns aber ein Anliegen, das sich so etwas bei anderen Familien in Waxweiler nicht wiederholt. Deshalb möchten wir das veröffentlichen" - und um jeglichen Spekulationen ein Ende zu setzen.hintergrund Obduktion: Eine rechtsmedizinische Leichenschau (Obduktion, Autopsie oder Sektion) hat im Wesentlichen zwei Ziele und kommt nicht nur im Rahmen von Verbrechensermittlungen zum Einsatz: Sie soll die Identität einer gestorbenen Person sowie Todesart und -ursache klären. Die Obduktion wird von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnet. Auch Ärzte und Krankenhäuser lassen Obduktionen vornehmen, falls ein Verstorbener ein unklares Krankheitsbild aufgewiesen hat. (fpl)

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