Treffen der Innenminister: NPD-Verbot bleibt heikles Thema

Berlin · Die Erkenntnisse zu der schockierenden Morderie des Zwickauer Neonazi-Trios zeigen Wirkung: Im Kampf gegen den Rechtsextremismus sucht Bundesinnenminister Friedrich den Schulterschluss mit den Länderkollegen.

Berlin. Wie geht es weiter in der Frage eines möglichen NPD-Verbots? Es gibt Skeptiker und Befürworter unter den Innenministern, die heute in Wiesbaden zu ihrer Herbsttagung zusammenkommen. Das besonders heikle Thema NPD-Verbot soll beim traditionellen Kamingespräch am Abend aufgerufen werden.
Dabei dürfte auch ein möglicher Ausschluss der Rechtsextremen von der staatlichen Parteienfinanzierung zur Sprache kommen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einstellung staatlicher Zahlungen möglich ist, dies aber eine Änderung der Verfassung mit Zweidrittel-mehrheit voraussetzt. Oder aber, die Partei müsse verboten werden, heißt es in dem Papier, das dem TV vorliegt. Die Warnungen, diesbezüglich freilich keine übereilten Schritte zu unternehmen und die V-Leute-Problematik nicht zu unterschätzen, waren allerdings gestern im Vorfeld der Innenministerkonferenz groß. Den Ministern steckt noch das daran gescheiterte Verbotsverfahren aus dem Jahr 2003 in den Knochen.
Für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) geht es bei dem Treffen heute überdies um mehr als nur um ein mögliches Parteiverbot. Eine ganze Reihe anderer Punkte im Kampf gegen den Rechtsterror steht auf der Tagesordnung. Am Ende der Konferenz müsse klar sein: "Wir wollen das gemeinsame Ineinandergreifen von Aufklärung, Ermittlung und Strafverfolgung verbessern", sagte Friedrich unserer Zeitung. Dazu möchte er das zur Neonazi-Mordserie berufene Expertengremium mit einer geplanten Bund-Länder-Kommission verschmelzen.Extra

Alle drei Fraktionen im Mainzer Landtag fordern in einem gemeinsamen Antrag eine intensive Prüfung, ob sich aus den Ermittlungen der Neonazi-Mordserie "Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben". Die Vorgaben höchster Gerichte müssten aber unbedingt berücksichtigt werden, hieß es.

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