Trier: Bewährungsstrafe für Ex-Uni-Mitarbeiter

Trier. (sey) Bewährung statt Gefängnis: Das Trierer Landgericht hat einen ehemaligen Universitäts-Angestellten wegen Untreue zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das bestätigte gestern eine Gerichtssprecherin auf TV-Anfrage.

In erster Instanz war der ehemals für die Betreuung ausländischer Studenten und Senioren-Studenten zuständige Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamts noch zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

Der bereits 2004 fristlos gefeuerte Uni-Angestellte hatte jahrelang dienstlich eingenommene Gelder über seine Privatkonten verbucht und später von dem Geld auch eigene Rechnungen bezahlt. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht bezifferte der Vorsitzende Richter den Gesamtschaden auf 121 000 Euro.

Der Verteidiger des 58-jährigen Angeklagten, der Trierer Rechtsanwalt Herbert Arend, hatte seinerzeit scharfe Kritik an den Uni-Verantwortlichen geäußert. Im Akademischen Auslandsamt sei es zugegangen wie in einem Tollhaus. Nach dem Urteil im Berufungsprozess zeigte sich Arend zufrieden. "Mit dem Urteil können wir leben", sagte er dem TV.

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