Trierer Abiturient will bessere Bewertung einklagen - Müssen Abiturnoten im Land neu berechnet werden?

Trier/Mainz · Muss die Hälfte aller Abiturzeugnisse des aktuellen Schuljahrgangs korrigiert werden? Wenn das Verwaltungsgericht Trier der Klage eines Abiturienten recht gibt, könnte das so sein. Im Mittelpunkt steht dabei die freiwillige Facharbeit.

Ist die Facharbeit in Rheinland-Pfalz eine freiwillige Zusatzleistung, mit der die Abiturnote verbessert werden kann? Oder führt die Entscheidung eines Abiturienten, auf eine solche angeblich freiwillige Arbeit zu verzichten, zu einer Verschlechterung der Gesamtnote? Auf diese Fragen lässt sich die Musterklage eines Trierer Abiturienten vor dem Verwaltungsgericht reduzieren, die dazu führen könnte, dass alle Abschlusszeugnisse des aktuellen Jahrgangs noch einmal neu berechnet werden müssen.

"Bislang konnte bei der Nichtabgabe einer freiwilligen Facharbeit eine Verschlechterung für die Abiturnote ausgeschlossen werden", sagt der Rechtsanwalt und ehemalige Verwaltungsrichter Michael Witzel. Durch eine Berechnungsformel, die bei der Abiturprüfung 2014 erstmals im Zusammenhang mit der Facharbeit angewendet werde, habe sich das geändert. "Eine freiwillige Leistung, die nicht erbracht wird, geht nun als ungenügende Leistung, also mit null Punkten, in die Berechnung der Abiturnote ein. Das hat zu einer rechtsverletzenden Verschlechterung der Note meines Mandanten geführt."

Konkret geht es um eine Verbesserung des Notendurchschnitts um 0,1. Dieser würde es dem Abiturienten eher ermöglichen, sich in ein Numerus-Clausus-Fach an einer Universität einzuschreiben.

Weitere Schüler und Eltern haben sich bei der Schulaufsichtsbehörde (ADD) über den neu angewendeten Berechnungsmodus beklagt, der bei etwa der Hälfte aller Schüler ohne Facharbeit zu einer Verschlechterung der Gesamtnote führe. Unterstützt wird ihr Anliegen auch vom Landeselternbeirat, der von "missverständlichen - oder auch falschen - Erläuterungen" in der Beratungsbroschüre des Landes spricht und die Fachabteilung im Bildungsministerium um eine Neufassung gebeten hat.

Das Ministerium hat derweil auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds erklärt, die Berechnung der Abiturnoten sei korrekt ermittelt worden.

So wird die Entscheidung des Verwaltungsgericht Trier von grundsätzlicher Bedeutung sein. Parallel zur Klage hat Rechtsanwalt Witzel auch einen Eilantrag gestellt. Denn die Einschreibungsfrist für das angestrebte Studium seines Mandanten endet am 15. Juli.

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