Trierer Kanzlei erstreitet im Abgasskandal Urteil gegen VW

Trier · Können VW-Besitzer ihren Wagen zurückgeben, wenn das Auto vom Abgasskandal betroffen ist? Eine Trierer Anwaltskanzlei hat jetzt ein entsprechendes Urteil erstritten – nicht zum ersten Mal. Hunderte weiterer Klagen sind anhängig.

Christof Lehnen ist guter Laune. Zum zweiten Mal innerhalb von wenigen Wochen hat die Kanzlei des Trierer Rechtsanwalts in Sachen VW-Abgasskandal einen juristischen Sieg eingefahren. Das Potsdamer Landgericht verpflichtete einen brandenburgischen VW-Händler zur Rücknahme eines manipulierten Passats. Nach Angaben des Anwalts kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die aufgespielte Betrugssoftware einen erheblichen Mangel darstelle, der es dem Autobesitzer erlaube, von seinem Kaufvertrag zurückzutreten.

VW geht in Berufung

Eine Sprecherin des VW-Konzerns kündigte im Gespräch mit unserer Zeitung an, das Potsdamer Urteil anzufechten. "Wir gehen davon aus, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung bleiben wird, die in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird", sagte die Sprecherin unter Verweis auf mehrere anderslautende Urteile in der Vergangenheit.

Laut der Trierer Kanzlei gab es wegen des Abgasskandals bislang etwa zwei Dutzend Urteile. Während diese zunächst überwiegend zugunsten VW ausgefallen seien, bekämen inzwischen immer öfter die klagenden Autobesitzer Recht, sagt Anwalt Christof Lehnen.

Erst Anfang Dezember hatte das Aachener Landgericht einen VW-Händler zur Rücknahme eines vom Abgasskandal betroffenen Tiguan verurteilt. Der Fahrzeugmotor halte die gesetzlichen Vorgaben nur wegen der Betrugssoftware ein, urteilten die Richter nach Angaben Lehnens. Weil dies eine erhebliche Pflichtverletzung sei, dürfe der Tiguan-Besitzer den Wagen zurückgeben.

Der promovierte Trierer Jurist hält das Aachener Urteil für besonders bedeutsam, weil der Autobesitzer zuvor an der VW-Rückrufaktion teilgenommen hatte. Und der Händler habe argumentiert, dass der Fahrzeugbesitzer deshalb nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Kann er doch, entschieden allerdings die Aachener Richter.

"Die Urteile reihen sich ein in eine immer größere Zahl von Entscheidungen zugunsten der Käufer", sagt Christof Lehnen. Allein seine Kanzlei vertritt nach Angaben des Anwalts bundesweit 600 Geschädigte des VW-Abgasskandals. Auch am Trierer Landgericht seien Klagen anhängig, aber noch nicht entschieden.

Der Wolfsburger Konzern hatte Ende 2015 nach Vorwürfen der amerikanischen Umweltbehörden eingeräumt, bei Abgastests manipuliert zu haben. Weltweit sind über elf Millionen Fahrzeuge von dem Skandal um geschönte Abgastests von Dieselautos betroffen; bundesweit sind es 2,6 Millionen Autos. Sie müssen umgerüstet werden.

Inzwischen hat das Kraftfahrtbundesamt die Umrüstarbeiten für nahezu alle Fahrzeuge in Deutschland freigegeben. Bis Herbst soll bei allen manipulierten Wagen die neue Software aufgespielt sein. VW sagt, dass die Fahrzeuge nach der Umrüstung nicht mehr verbrauchen und auch die Leistung nicht zurückgehe.

Im von der Trierer Kanzlei erstrittenen Urteil vor dem Potsdamer Landgericht heißt es dagegen, es sei nicht auszuschließen, dass nachgerüstete Fahrzeuge mehr Kraftstoff verbrauchen als zuvor.

In Amerika haben vom Abgasskandal betroffene Kunden eine finanzielle Entschädigung von umgerechnet mindestens 4900 Euro bekommen. Juristen sagen, dass dies für deutsche und europäische Kunden wegen der unterschiedlichen Rechtslage nicht infrage komme.

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