Trierer Richter: Weiter voller Schutz für syrische Flüchtlinge

Trier · Asylbewerber aus Syrien haben in Rheinland-Pfalz in der Regel weiterhin ein Recht darauf, den vollen Flüchtlingsstatus zu bekommen. Das Verwaltungsgericht Trier will Bescheide der Bundesbehörde Bamf kippen, die nur eingeschränkten Schutz zugestehen.

Trierer Richter: Weiter voller Schutz für syrische Flüchtlinge
Foto: Cheryl Cadamuro

Das Verwaltungsgericht Trier bleibt bei seiner Linie in der Rechtsprechung zum Schutz syrischer Flüchtlinge: Menschen aus dem Bürgerkriegsland erhalten vollständigen Schutz, wenn sie illegal aus Syrien ausgereist sind, sich seit längerer Zeit im westlichen Ausland aufgehalten und einen Asylantrag gestellt haben. Nach den Erkenntnissen des Gerichts droht diesen Menschen "aktuell mehr denn je" nach einer Rückkehr politische Verfolgung, sagte Gerichtspräsident Georg Schmidt am Freitag zum Abschluss einer Verhandlung über mehrere Klagen gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Die Bundesbehörde hatte ihnen nur einen eingeschränkten (subsidiären) Schutz zuerkannt. Dieser beschränkt ihre Aufenthaltserlaubnis zunächst auf ein Jahr statt auf drei Jahre. Sie kann aber um zwei Jahre verlängert werden. Frühestens nach zwei Jahren können enge Familienangehörige nachziehen.

Das Bamf ist seit dem Frühjahr der Ansicht, dass viele Asylbewerber aus Syrien nicht als Flüchtlinge anerkannt werden sollten. 2100 Klagen von Betroffenen sind deshalb seitdem beim Verwaltungsgericht Trier eingegangen, das landesweit für Asylanträge zuständig ist. In fast jedem der 760 entschiedenen Fälle hat das Gericht den Flüchtlingen Recht zugesprochen.Dagegen legte wiederum die Bundesbehörde Widerspruch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein - derzeit in 156 Fällen.

Auch deshalb hat das Trierer Gericht am Freitag die Klage von vier Syrern gegen einen Bamf-Bescheid zum Anlass genommen, seine Rechtsprechung grundsätzlich zu überprüfen. Die aktuelle Situation in Syrien, so das Ergebnis, habe sogar die Notwendigkeit verstärkt, Flüchtlinge zu schützen. Präsident Georg Schmidt berief sich in seiner Urteilsbegründung auf Berichte mehrerer internationaler Organisationen und der Vereinten Nationen. Demnach drohten Rückkehrern in Syrien Repressionen, Inhaftierungen, Folter und Tod. Ein Termin für die Berufungsverhandlung beim OVG steht noch nicht fest.

Hintergrund: Deshalb ist für die Menschen aus Syrien der volle Flüchtlingsstatus so wichtig

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