Trierer Steuerbetrüger scheitert mit Klage gegen Rheinland-Pfalz

Trier/Koblenz · Lutz Scheider hat Geld in der Schweiz angelegt, am Finanzamt vorbei. Nun hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof die Klage des Geschäftsmanns gegen die Durchsuchung seiner Wohnung abgewiesen. Der Name des Trierers stand auf einer vom Land gekauften Daten-CD.

 Lutz Scheider nach der Urteilsverkündung

Lutz Scheider nach der Urteilsverkündung

Foto: Bernd Wientjes

Lutz Scheider gibt sich kämpferisch: "Ich gehe nun nach Straßburg vor den Europäischen Menschengerichtshof", sagt der Trierer Geschäftsmann, nachdem Lars Brocker, Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz, das Urteil verkündet hat: Die Klage Scheiders gegen die Verwertung von Daten einer vom Land gekauften Steuer-CD wird abgewiesen. "Ich hätte mir von den Richtern mehr Mut gewünscht", sagt der Trierer.

Sein Name stand mit anderen auf der CD, die Rheinland-Pfalz 2012 für über vier Millionen Euro gekauft hatte. 600.000 Euro soll Scheider in der Schweiz am deutschen Fiskus vorbei angelegt haben - als Notgroschen, wie sein Anwalt Gilbert Haufs-Brusberg sagt. Scheider sieht in dem Ankauf der CD Hehlerei, sie enthalte gestohlene Daten. Trotzdem werde er seine nicht bezahlten Steuern jetzt nachzahlen.

Vor einem Jahr wurde die Wohnung des Trierers durchsucht. Dagegen wehrte sich Scheider vor dem VGH. In dessen Urteil heißt es, durch die Durchsuchung seien die Persönlichkeitsrechte des Trierers nicht verletzt worden. Die Daten auf der CD beträfen nicht den "engen persönlichen Lebensbereich", sondern seine geschäftlichen Kontakte zu einer Bank.

Die Verfassungsrichter sehen es nicht als verwerflich an, dass das Land einem Informanten Geld für die CD bezahlte. Allerdings bedeute das nicht, dass künftig automatisch alle Daten solcher Steuer-CDs verwendet werden könnten. Es dürfe keine Wahrheitsforschung um jeden Preis geben. Gerichte müssen vor Durchsuchungen prüfen, wie der Staat an die Daten gelangt ist.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) sagte am Montag, dass man auch in Zukunft "penibel die Gründe" für oder gegen den Kauf einer Steuer-CD abwägen werde und den Gerichten alle nötigen Informationen dazu liefere. Kühl sprach von einem "guten Tag für die Steuerzahler im Land".

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