Trierer Urteil: Ältere Mütter haben kein Anrecht auf höhere Rente

Trier · Dass ältere Frauen mit Kindern eine geringere Rente erhalten als jüngere Mütter, ist verfassungsgemäß: So hat das Trierer Sozialgericht entschieden. Es wies die Klage einer 85-jährigen Triererin ab. Sie verlangt für ihre fünf Kinder je drei Jahre statt eines Jahres anzurechnende Erziehungszeit.

Trierer Urteil: Ältere Mütter haben kein Anrecht auf höhere Rente
Foto: Cheryl Cadamuro

Trier. 3295,20 Euro pro Jahr: So viel Rente hat Rose-Dore Rollinger weniger an Rente als fünffache Mütter, die ab 1992 Kinder bekommen haben. Die 85-jährige Triererin hat vor dem Sozialgericht geklagt, weil sie sich gegenüber jüngeren Müttern benachteiligt fühlt (der TV berichtete).

Es geht um die Anrechnung ihrer Kindererziehungszeiten. Seit 1992 werden pro Kind drei Jahre Erziehungszeit auf die Rente der Mütter angerechnet. Dadurch erhöht sich die monatliche Rente der Frauen um 27,46 Euro pro Erziehungsjahr und Kind.

Frauen, die vor 1992 Mütter geworden sind, bekommen jeweils bisher ein Jahr Erziehungszeit angerechnet. Diese Regelung diskriminiere ältere Mütter und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, sagt Alfred Rollinger, Ehemann der Klägerin und ehemaliger Sozialrichter in Trier.

Das Trierer Gericht hat entschieden, dass dies nicht verfassungswidrig sei. Die Änderung sei ein Schritt zur Verbesserung der Alterssicherung von Kindererziehenden, begründeten die Richter die Ablehnung der Klage. Die stärkere Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Rente dürfe der Gesetzgeber frei gestalten und habe mit der Neuregelung ab 1992 seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten, heißt es in dem Urteil.

Alfred Rollinger, 87, der die Klage für seine und neun weitere Frauen verfasst hat, nennt die Entscheidung seiner Kollegen enttäuschend. Er hat angekündigt, dagegen Berufung vor dem Landessozialgericht einzulegen und zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof zu klagen. Der ehemalige Vize-Präsident des Trierer Sozialgerichts: "Wir gehen jetzt bis zur letzten Instanz."

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