Trocken im Boot

TRIER. (red) Auch auf Flüssen wie Mosel und Saar gelten Promille-Grenzen. Darauf hat die Wasserschutzpolizei Trier nach einem Zwischenfall mit einer unter Alkoholeinfluss stehenden Besatzung einer Motoryacht ausdrücklich hingewiesen.

Die betrunkenen Bootsfahrer hatten glücklicherweise "nur" Sachschaden an Steganlagen hinterlassen. Für Schiffsführer auf der Mosel gilt eine Promillegrenze von 0,8 Promille, für Fahrer auf dem Verkehrsbereich Saar 0,5 Promille. Zudem betont die Polizei, dass auch auf Flüssen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Wasserfahrzeuge dürfen demnach eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gegenüber dem Ufer nicht überschreiten. Nur für so genannte "Kleinfahrzeuge" - in der Regel Boote, die unter 20 Meter lang sind - gilt auf freien Fluss-Strecken eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Stundenkilometern.

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