Trübe Aussichten fürs Bistum

Bonn/Trier · Die Trierer Bistumsoberen hatten im Streit mit ihrer Gesamtmitarbeitervertretung große Hoffnungen in den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof gesetzt. Aber auch in Bonn bissen Bischof Stephan Ackermann und sein Generalvikar Georg Bätzing auf Granit.

Bonn/Trier. Als die Verhandlung in Bonn am Freitagmittag vorüber ist, lässt sich Lydia Schmitt nicht anmerken, dass die Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMAV) des Bistums soeben als heimliche Siegerin vom Platz gegangen ist. Der Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs hatte den Bistumsvertretern geraten, ihren Revisionsantrag zurückzuziehen. Bis September haben die Trierer Bistumsoberen dafür Zeit; kommen sie dem Ansinnen des höchsten kirchlichen Arbeitsgerichts nicht nach, wird die fünfköpfige Kammer entscheiden. Wie die Entscheidung ausfallen wird, daran gibt es nach dem präsidialen Wink mit dem Zaunpfahl wohl keinen Zweifel mehr, auch wenn GMAV-Chefin Lydia Schmitt am Freitag noch auf Understatement macht. Bonn wird in dem Streit über eine kritische Pressemitteilung nicht anders urteilen als die Vorgänger instanz in Mainz.
Das dreiköpfige Mainzer Kirchengericht hatte im vergangenen November entschieden, die GMAV habe sich inhaltlich in den Grenzen einer zulässigen Stellungnahme bewegt. In der Pressemitteilung seien auch keine Unwahrheiten, Diffamierungen, Unsachlichkeiten, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Interna oder unverhältnismäßig polemische oder überpointierte Verdrehungen der Gegebenheiten enthalten, die den Dienstgeber öffentlich in ein schiefes Licht gerückt hätten. Es entspreche gerade dem Interesse einer Mitarbeitervertretung, sich bei einer "aus ihrer Sicht positiven finanziellen Situation des Bistums" für mehr Personal und damit bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen, argumentierten seinerzeit die Mainzer Richter. Das sehen die Bonner Kollegen offenbar ähnlich. Das Bistum wollte sich am Freitag nicht zu der Empfehlung des Arbeitsgerichtshofs äußern.Extra

Das Grundgesetz gewährt den Kirchen das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Kirchliche Einrichtungen sind daher von den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen. In Einrichtungen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände werden Mitarbeitervertretungen anstelle von Betriebsräten gewählt. Die GMAV des Bistums Trier vertritt die 2700 Mitarbeiter in den Einrichtungen der Diözese. KNA

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