Unglück zieht weitere Kreise

DAUN/MAINZ. Ermittlungen ausgeweitet: Neben den drei Bediensteten steht nun auch der Betreiber des Bungee-Katapults in Verdacht, mitschuldig am Tod der 14-Jährigen zu sein, die beim Abschuss der Unglücks-Kugel auf der Dauner Kirmes ums Leben kam. Unterdessen wurde landesweit der Betrieb dieser und baugleicher Anlagen verboten, bis ein Zusatz-Sicherheitssystem nachgerüstet ist.

Die Ermittlungen zum Kimes-Unfall in Daun vom 10. August, bei dem eine 14-Jährige ums Leben gekommen war, sind noch nicht abgeschlossen. Richtete sich bislang das Hauptaugenmerk von Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem auf den 23-jährigen Hauptbeschuldigten, der den Abschuss der Kugel ausgelöst hatte, sowie die beiden anderen Bediensteten, die sich ums Sichern der Insassen zu kümmern hatten, gerät nun auch der Betreiber der Anlage, Ernst-Ludwig Barth, ins Visier der Fahnder. Der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Horst Roos teilt auf TV -Anfrage mit: "Es geht darum, ob er (Barth) die Bediensteten richtig eingewiesen und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen überwacht hat." Zwar müsse der Betreiber "nicht permanent dabei sein", sagt Roos, "sich aber dennoch regelmäßig davon überzeugen, dass die Mitarbeiter ihren Dienst gewissenhaft erledigen. Gegebenenfalls muss er sie dazu ermahnen - vor allem zu den Stoßzeiten."

Ist Betreiber seiner Pflicht nachgekommen?

Auf die Frage, ob ein Verdacht bestehe, dass der Betreiber seine Angestellten zu Show-Einlagen während ihrer Arbeit am Bungee-Katapult angehalten habe, von denen Zuschauer berichteten, antwortet Roos mit Verweis auf die noch laufenden Ermittlungen zwar nicht konkret. Dennoch sagt er: "Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass der Betreiber seiner Pflicht nicht nachgekommen ist."

Hingegen wird weder gegen den Tüv Thüringen ermittelt, der die Anlage zugelassen hat, noch gegen den Tüv Hessen, der das Gerät zuletzt überprüft und für in Ordnung befunden hat. Roos: "Strafrechtlich ist da kein Vorwurf zu machen. Die Zulassung entsprach den Vorschriften."

Unterdessen hat das Finanzministerium Rheinland-Pfalz als oberste Bauaufsichtsbehörde nach dem sofortigen Betriebsverbot für das Unglücks-Katapult (der TV berichtete) nun grundsätzlich verfügt, dass in Rheinland-Pfalz "Sling-Shots" und "baugleiche Anlagen" erst wieder betrieben werden dürfen, wenn sie mit einem zusätzlichen Sicherungssystem ausgestattet sind. Das müsse gewährleisten, dass das Katapult erst starten kann, wenn alle Insassen angeschnallt seien. Agnes Neureiter, Sprecherin des Finanzministeriums: "Der menschliche Faktor als alleinige Sicherheitsvorkehrung - das muss ausgeschlossen werden." Zudem seien auch die anderen Bundesländer über das Verbot informiert worden. Schon kurz nach dem Unfall war europaweit eine Warnung ausgesprochen worden.

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