Unwetter bei Rock am Ring: Keine Hinweise auf strafbare Versäumnisse

Koblenz/Mendig · Nach dem Unwetterchaos beim diesjährigen "Rock am Ring" gibt es keine Hinweise auf strafbare Versäumnisse. Die Staatsanwaltschaft Koblenz entschied sich daher gegen die Aufnahme von Ermittlungen im Anschluss an eine anonyme Anzeige, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Aufgrund der Anzeige habe man geprüft, ob Ermittlungen aufzunehmen seien. Dies sei nach den hier bisher bekannten Umständen nicht der Fall, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Begründung: Die Auswertung der zur Verfügung stehenden Unterlagen einschließlich des Sicherheitskonzepts und des "Alarmplans Unwetter" habe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen strafbarer Handlungen seitens der Veranstalter oder der Genehmigungsbehörde ergeben.

So ist der Staatsanwaltschaft zufolge das Sicherheitskonzept nicht unzulänglich gewesen. Auch hätten die Verantwortlichen beim Unwetter die danach erforderlichen Maßnahmen eingehalten. Und sie hätten offenbar auch die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes ausreichend beachtet.

Die Ermittler weisen darauf hin, dass Veranstaltungsbesucher im Fall einer Warnung vor einem drohenden Unwetter auch selbst eine Verantwortung dafür tragen würden, sich drohenden Gefahren zu entziehen, soweit dies nach den Umständen der Veranstaltung möglich sei.

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte würden keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, dass dem Veranstalter oder der Genehmigungsbehörde Sorgfaltspflichtverletzungen zur Last zu legen sind, die den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erfüllen, teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Das Musikfestival fand Anfang Juni 2016 statt und war nach dem zweiten Tag abgebrochen worden . Am Auftaktabend waren bei einem Gewitter 71 Menschen verletzt worden. Danach wurde das Festival zwar am Samstag fortgesetzt, in der Nacht zum Sonntag aber vorzeitig beendet.

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