(Update) Prozess-Auftakt: Mutmaßlicher Taliban schweigt

Koblenz · Ein zuletzt in Prüm lebender junger Mann aus Afghanistan hat sich selbst Dutzender Verbrechen an der Seite der Gotteskrieger bezichtigt und steht deshalb jetzt vor Gericht.

 Das Gericht muss das Strafmaß neu festlegen. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Das Gericht muss das Strafmaß neu festlegen. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Weil er an Dutzenden Gewaltverbrechen der Taliban in Afghanistan zumindest mittelbar beteiligt gewesen sein soll, muss sich seit Montag ein zuletzt in Prüm lebender 21-jähriger Asylbewerber vor dem Koblenzer Oberlandesgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft Khan A. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord vor. Wird der seit Ende Januar in Untersuchungshaft sitzende junge Mann am Ende des zunächst bis Mitte September terminierten Prozesses verurteilt, droht ihm eine langjährige Gefängnisstrafe.

Der erste Sitzungstag vor dem Staatsschutzsenat ist am Montagmorgen allerdings schon wieder beendet, kaum dass er begonnen hat. Denn der zwischen seinem Verteidiger Daniel Sprafke und einem Dolmetscher sitzende Anklagte schweigt beharrlich auf die Fragen des Vorsitzenden Richters Lothar Mille. Weder zu seiner Person noch zu den von Bundesanwalt Bodo Vogler vorgetragenen Vorwürfen will sich Khan A. äußern.

Hätte er vor einigen Monaten bei der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschwiegen, wer weiß, was dann aus dem 21-jährigen afghanischen Asylbewerber geworden wäre. Doch damals hat der in einem Wohnblock am Prümer Stadtrand lebende junge Mann geredet wie ein Wasserfall. Hat erzählt von seiner angeblichen Vergangenheit als Leibwächter eines Taliban-Kommandeurs; hat berichtet, wie er in mindestens 50 Fällen dabei gewesen sei, als von den Gotteskriegern zum Tode verurteilte Afghanen abgeholt und von einem Exekutionskommando der islamistischen Terror-Bewegung erschossen, gehenkt oder ertränkt worden seien.

Kurze Zeit, nachdem Khan A. dies freimütig erzählt hat, wird er von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei in seiner Prümer Wohnung festgenommen .

Er wehrt sich nicht. Seitdem sitzt der 21-Jährige in Wittlich in Untersuchungshaft. "Die Situation im Gefängnis ist für ihn nicht einfach", erläutert sein Anwalt, nachdem der Vorsitzende Richter eine kurze Randbemerkung über die Gesundheit des Angeklagten gemacht hat.

Seit dem blutigen Anschlag nahe der deutschen Botschaft in Kabul Ende Mai werden abgelehnte afghanische Asylbewerber nur noch in Ausnahmefällen zurückgeschickt. Rheinland-Pfalz hatte - nach einer Einzelfallprüfung - ohnehin nur Straftäter und Gefährder abgeschoben. Es gibt aber Berichte, wonach sich einige afghanische Asylbewerber in Deutschland als ehemalige Taliban-Kämpfer "offenbart" hätten, um bleiben zu können. Trifft dies womöglich auch auf Khan A. zu?

Laut Bundesanwalt Bodo Vogler wurde der Angeklagte von den Taliban ins Gefängnis gesperrt, nachdem er nicht mehr bei den Gotteskriegern mitmachen wollte. Zwei Monate später hätten sie ihn mit der Auflage, weiterzumachen, freigelassen. Über den Iran, die Türkei und den Balkan sei Khan A. dann nach Deutschland gekommen, wo er einen Asylantrag gestellt habe.

Dass der ein wenig Deutsch sprechende junge Mann am Ende des zunächst auf acht Verhandlungstage angesetzten Prozesses abgeschoben wird, halten Beobachter für unwahrscheinlich. Wenn Khans Geschichte stimmt, droht dem Abtrünnigen in seiner Heimat der Tod. Der Prozess wird am 25. Juli fortgesetzt.
Drei Jahre für Ex-Gotteskrieger

 Vor dem Oberlandesgericht hat der Spionage-Prozess begonnen. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Vor dem Oberlandesgericht hat der Spionage-Prozess begonnen. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Der Prozess gegen Khan A. ist der zweite dieser Art innerhalb kurzer Zeit. Erst vor anderthalb Wochen verurteilte eine andere Kammer des Oberlandesgerichts einen ehemaligen Taliban zu einer Jugendstrafe von drei Jahren.

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