Uran-Transport: Wer ist schuld an der Panne?

Wer ist schuld an der Überladung des Uran-Transports, der vergangene Woche im französischen Grenzort Apach angehalten wurde? Das Eisenbahnbundesamt sieht die Verantwortung bei der Transportfirma.

Apach. (wie) Insgesamt sechs mit Uran beladene Waggons fuhren vergangene Woche vom Hamburger Hafen durch Deutschland und die Region in Richtung des französischen Malvési in der Nähe von Narbonne. In der dortigen Konversionsanlage sollte das aus Australien stammende Uran durch chemische Behandlung in Uranhexafluorid umgewandelt werden. Durchgeführt wurde der Transport von der Hanauer Firma Nuclear Cargo und Service GmbH (NCS), einer ehemaligen Tochter der Deutschen Bahn. Die NCS habe sechs Waggons zum Transport der mit Uran gefüllten Containern bestellt, bestätigte gestern Unternehmenssprecher Horst Geiger unserer Zeitung. In der Regel hätten die Waggons eine Lastgrenze von 70 Tonnen.

Sieben Tonnen mehr als erlaubt



"Aufgrund einer abweichenden Bauart" eines dieser Waggons habe dieser aber nicht mit mehr als 61 Tonnen beladen werden dürfen, sagte Geiger. Trotzdem wurde der Waggon mit drei insgesamt 68 Tonnen schweren Containern beladen. Warum diese Überladung am Hamburger Hafen nicht bemerkt wurde, stehe noch nicht fest, so Geiger. Erst als der Zug mit den sechs Waggons die französische Grenze bei Apach überfahren und dort routinemäßig angehalten habe, um die Lokomotive zu wechseln, sei die Panne festgestellt worden (der TV berichtete). Umgehend seien alle zuständigen Behörden in Frankreich und das Eisenbahnbundesamt in Deutschland, das solche Transporte genehmigt, informiert worden, sagte der NCS-Sprecher. Zunächst seien die drei Container des überladenen Waggons abgeladen worden. NCS habe einen Ersatzwagen nach Apach geschickt, auf den die Uran-Container am Montag mit einem Autokran verladen worden seien. Noch am selben Tag sei der Zug weiter nach Narbonne gefahren. Beim Eisenbahnbundesamt fühlt man sich nicht verantwortlich. Der Transport sei genehmigt gewesen, sagte eine Sprecherin. Die Genehmigung umfasse nur atomrechtliche Fragen, nicht aber technische. Für die Beladung sei die Transportfirma verantwortlich.

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