Urkundenfälschung kostet Jullien 12 000 Euro

Trier. (win) Zwei gefälschte Unterschriften kommen den früheren CDU-Landtagsabgeordneten Herbert Jullien teuer zu stehen: Das Amtsgericht Wittlich verwarnte den Moselaner aus Bullay wegen Urkundenfälschung und verhängte die Zahlung von 12 000 Euro.

Nach Angaben des Trierer Leitenden Oberstaatsanwalts Horst Roos wurde mit dem Strafbefehl zudem eine Geldstrafe von 32 400 Euro (180 Tagessätze) für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.In diese Gesamtstrafe floss ein Urteil des Landgerichts Koblenz vom Januar 2006 wegen Subventionsbetrugs und versuchter Steuerhinterziehung ein. Damals war der frühere CDU-Schatzmeister und Steuerberater zu einer Bewährungsstrafe von 30 000 Euro verurteilt worden, hatte 9000 Euro Auflage zahlen und 45 000 Euro Zinszuschüsse an das Land zurückerstatten müssen. Das Geld hatte sich Jullien mit falschen Angaben als Mittelstandsförderung erschlichen.Das Koblenzer Urteil kostete den CDU-Politiker unmittelbar vor der Landtagswahl im März 2006 seine Ämter als Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion und CDU-Schatzmeister. Nach heftiger parteiinterner Kritik verzichtete er auch auf eine erneute Kandidatur für das Landesparlament.Mit dem Strafbefehl des Amtsgerichts Wittlich wurde Julliens Wirken als Steuerberater für das Trierer Geschäft seiner Tochter geahndet. Dabei fälschte er kurz vor Jahresende die Unterschriften zweier Mitarbeiterinnen unter Kündigungsschreiben an deren Krankenversicherung, um in eine beitragsgünstigere Kasse wechseln zu können. Jullien gab zu seiner Verteidigung an, er sei davon ausgegangen, auch im Interesse der Mitarbeiterinnen zu handeln. Beide nahmen nach Bekanntwerden der Urkundenfälschung allerdings die Kündigungen zurück. Ein Schaden sei durch das Vergehen Julliens nicht entstanden, so Roos.

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