Trier Gerichtsurteil: E-Ziga retten keine Leben

Trier · Das Landgericht Trier hat entschieden: So darf ein Trierer Unternehmen nicht mehr für E-Zigaretten werben.

Urteil des Trierer Landgerichts zu Werbung für E-Zigaretten
Foto: dpa/Friso Gentsch

(Mos) Ein im Raum Trier aufgehängtes Werbeplakat hat nicht nur den Unmut der Wettbewerbszentrale auf sich gezogen, sondern nun auch das Trierer Landgericht beschäftigt. „E-Ziga retten Leben. Jetzt umsteigen“, war im Frühjahr 2019 auf einem Plakat zu lesen, das für die E-Zigaretten eines Trierer Unternehmens warb. Werbung, gegen die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt juristisch vorging. Mit Erfolg.

Wie das Landgericht am Montag mitteilte, ist neben der Klägerin auch die Kammer für Handelssachen der Ansicht, dass die Trierer Firma diese Werbung zu unterlassen hat.

Denn der Satz habe „eine eindeutig gesundheitsbezogene Aussage und er könne wörtlich verstanden werden“. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit, da mit irreführenden Angaben „erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden seien“. Zwar möge es zutreffen, dass der Konsum von E-Zigaretten weniger Todesopfer fordere als der von Zigaretten. Unbedenklich seien die „Verdampfer“ allerdings nicht. „Nichtrauchern rette ein Umsteigen auf E-Zigarette nicht das Leben, sondern verkürze es allenfalls“, teilt das Landgericht mit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Online werben Vertreter der Branche aktuell noch mit dem Slogan.

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