Urteil gegen Kinderschänder rechtskräftig

Trier · Das Urteil gegen einen 53-jährigen Mann aus Morbach, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Landgericht Trier zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Revision als unbegründet ab.

Der 53-Jährige hatte sich zwischen 2010 und 2011 mehrfach an einem zehnjährigen Mädchen aus seiner Nachbarschaft und an zwei Freundinnen des Mädchens vergangen, die beide damals jünger als 14 Jahre waren.

Der Angeklagte war daraufhin im November von der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 17 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Dagegen war der Angeklagte in Revision gegangen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs lehnte diese nun als unbegründet ab.

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