Urteil: Intimfotos müssen nach Beziehungs-Aus gelöscht werden

Koblenz · Nach dem Aus einer Beziehung müssen Intimfotos des früheren Partners von Datenträgern gelöscht werden. Das hat das OLG Koblenz nach der Klage einer Frau aus dem Rhein-Lahn-Kreis gegen ihren Ex-Liebhaber entschieden. Aber das betrifft nicht alle Fotos.

Der Ex-Liebhaber der Klägerin, ein Fotograf, hatte viele Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht, die sie ihm überließ. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos öffentlich macht. Die Bilder waren digital gespeichert und noch nicht publiziert. Grundsätzlich darf ein Partner Bilder oder Filme des anderen, die während der Beziehung entstanden, aufheben - nur erotisch und intim dürfen sie nicht sein, wie das Gericht befand.

Das Urteil ist nach Angaben eines Sprechers vom Donnerstag allgemeingültig.

Die Richter argumentieren, die Frau habe zwar Ja dazu gesagt, dass die Fotos gemacht und genutzt werden. Bei Intimfotos gelte dies aber nur für die Dauer der Beziehung. Daher könne die Frau ihr Einverständnis für diese Fotos rückgängig machen. Alle Bilder zu löschen, könne sie nicht fordern - denn wenn sie auf Bildern bekleidet sei, könnten die Fotos ihr Ansehen bei anderen weniger beeinträchtigen. Es ist laut dem Gericht auch üblich, dass Leute die Bilder behalten, die sie auf Festen oder im Urlaub machen.

Mit dem Urteil vom vergangenen Dienstag bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz. Der Fotograf und die Frau hatten Berufung eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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