Urteil: Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung für Wittlicher Gewalttäter

Trier · Das Trierer Landgericht hat für einen Wittlicher Gewalttäter keine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Der 27-Jährige hatte seine reguläre Haftstrafe verbüßt, er kommt damit auf freien Fuß.

 TV-Foto: Friedemann Vetter

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