Urteil: Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung für Wittlicher Gewalttäter

Trier · Das Trierer Landgericht hat für einen Wittlicher Gewalttäter keine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Der 27-Jährige hatte seine reguläre Haftstrafe verbüßt, er kommt damit auf freien Fuß.

 TV-Foto: Friedemann Vetter

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Das Trierer Landgericht hat am Montagabend einen 27-jährigen Wittlicher auf freien Fuß gesetzt, der wegen versuchten Mordes über acht Jahre im Gefängnis gesessen hat. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann weiter für hoch gefährlich und wollte deshalb, dass der Wittlicher weiter eingesperrt bleibt .

Doch die Hürden für die nachträgliche Sicherungsverwahrung sind hoch. Zu hoch für diesen Fall, meinte nicht nur der Rechtsanwalt des Betroffenen, sondern auch das Gericht. Der 27-Jährige wurde im Gerichtssaal freigelassen. Weil er nach Ablauf der regulären Haftstrafe bis zum Urteil am Montag weiter hinter Gittern saß, wird er nun entschädigt - mit rund 6000 Euro. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten.

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