Urteil: Ruhegehalt wegen Bestechlichkeit aberkannt
Trier/Koblenz · Ein Beamter der Deutschen Bahn hat einem Unternehmer überhöhte Rechnungen als richtig bestätigt und dafür im Gegenzug Geld- und Sachgeschenke erhalten. Deswegen hatte ihm das Verwaltungsgericht Trier das Ruhegehalt aberkannt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Urteil nun bestätigt.
(red/dpa) Der Mann, inzwischen wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, war nach Angaben des Gerichts während seiner aktiven Zeit als Teamleiter für drei Baugruppen verantwortlich gewesen. In mehreren Fällen habe er demnach Sach- und Geldzuwendungen (unter anderem einen Laptop, Sommerreifen, eine Kettensäge, einen Kaffeevollautomaten und mindestens dreimal Bargeld von jeweils 500 Euro) von einem Auftragnehmer der DB Netz AG entgegengenommen. Im Gegenzug bestätigte er überhöhte Stundenzettel und Rechnungen des Unternehmers als sachlich richtig.
Das Bundeseisenbahnvermögen klagte vor dem Verwaltungsgericht Trier, das aberkannte dem Beklagten seine Pension. Dessen Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hatte keinen Erfolg. Der Beamte hatte geltend gemacht, die von ihm begangenen Dienstpflichtverletzungen seien nicht so schwer, dass sie eine Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigen könnten.
Der Mann, der wegen Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand ist, werde zwar Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten - aber deutlich weniger als seine Pension, sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Ein Vorgesetzter, der ihn zu der Tat angestiftet habe, sei in einem früheren Verfahren bereits zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. AZ 11 A 10222/11.OVG