Urteil: Ruhegehalt wegen Bestechlichkeit aberkannt

Trier/Koblenz · Ein Beamter der Deutschen Bahn hat einem Unternehmer überhöhte Rechnungen als richtig bestätigt und dafür im Gegenzug Geld- und Sachgeschenke erhalten. Deswegen hatte ihm das Verwaltungsgericht Trier das Ruhegehalt aberkannt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Urteil nun bestätigt.

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