Urteil: Sicherungsverwahrung in Westerwälder Missbrauchsprozess

Koblenz · Nach dem jahrzehntelangen sexuellen Missbrauch seiner Kinder kommt der 48-jährige Detlef S. möglicherweise nie mehr auf freien Fuß. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Familienvater aus dem Westerwald am Dienstag zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

(dpa/lrs) Der Mann hatte zugegeben, seine heute 18-jährige Tochter, eine 27 Jahre alte Stieftochter und deren Zwillingsbruder missbraucht zu haben. Beide Töchter verkaufte er zudem für Sex an Männer, mit der Stieftochter zeugte er sieben Kinder. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung von Staatsanwalt und Nebenklägern.

Ursprünglich hatte sich Detlef S. wegen 350 Straftaten zwischen 1987 und 2010 verantworten müssen. Diese Zahl wurde zwar auf rund 160 Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sowie Beihilfe zu diesen Taten reduziert - laut Staatsanwaltschaft ist das aber nur die Spitze des Eisbergs. Auch von schweren Misshandlungen war immer wieder die Rede. Die Verteidigung hatte auf neuneinhalb Jahre Gefängnis plädiert. Die Kinder des Mannes traten im Prozess als Nebenkläger auf.

Der 48-Jährige hatte zunächst nur die Übergriffe auf seine leibliche Tochter und die Vaterschaft für die Kinder seiner Stieftochter gestanden. Medien nannten den Mann in Anlehnung an den österreichischen Kriminalfall den „deutschen Fritzl“. Ein Brief der Tochter brachte im August 2010 die Ermittlungen ins Rollen.

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