Vater erstochen: Sohnkommt glimpflich davon

TRIER. Weil er seinen Vater im Streit mit einem Küchenmesser erstochen hat, muss ein 17-jähriger Realschüler aus Trier für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat am Montag das Landgericht entschieden.

Staatsanwalt Eric Samel ist das Urteil der Ersten Großen Jugendkammer zu milde. Auf Anfrage unserer Zeitung kündigte Samel gestern an, "auf jeden Fall Revision einzulegen". Der Trierer Staatsanwalt hatte wegen Totschlags auf fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe plädiert, Verteidiger Christoph Pitsch dagegen auf Freispruch. Begründung: Der Jugendliche habe in Notwehr gehandelt. Verurteilt wurde der 17-jährige Realschüler am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Heißt übersetzt: Das Gericht unter Vorsitz von Rolf Gabelmann geht davon aus, dass der Jugendliche seinen Vater bei der Messerattacke nicht töten wollte. Dies aber wäre Voraussetzung gewesen für eine Verurteilung wegen Totschlags. Der Jugendliche hatte bereits zum Prozessauftakt vor einer Woche gestanden, Anfang August seinen 46 Jahre alten Vater im Streit erstochen zu haben. Hintergrund der Auseinandersetzung in der Wohnung in Trier-Nord: Der 17-Jährige weigerte sich, seinen Vater in den Schrebergarten der Familie zu begleiten. Als der Vater daraufhin nicht zum ersten Mal handgreiflich wurde, ging der Sohn in die Küche und kehrte mit einem Messer zurück. Schwer verletzt durch einen Stich in den Oberbauch brach der Arbeiter im Hausflur zusammen und starb kurz darauf an inneren Blutungen. Der Sohn alarmierte noch selbst die Rettungskräfte und wurde wenig später von der Polizei festgenommen. Seitdem sitzt er im Gefängnis. Verteidiger Christoph Pitsch ließ gestern offen, ob er ebenfalls gegen das Urteil Revision einlegen wird. Er sei jedenfalls zufrieden, dass das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft in keinem Punkt gefolgt sei und auf eine Notwehrlage erkannt habe. Weil der Angeklagte als 17-Jähriger nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde, kann die Haftstrafe bereits nach Verbüßung eines Drittels zur Bewährung ausgesetzt werden. Theoretisch könnte der seit August in Untersuchungshaft sitzende Realschüler somit bereits im Mai wieder aus der Haft entlassen werden.

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