Vater klagt gegen Kinderschutz-Gesetz

Mainz. (fcg) Weil er sich in seinem durch die Landesverfassung gewährleisteten Elternrecht beeinträchtigt sieht, hat der Vater eines im Juni 2008 geborenen Kindes eine Verfassungsbeschwerde gegen das seit März vergangenen Jahres geltende Kinderschutz-Gesetz eingereicht.

Ziel dieses Gesetzes ist die Früherkennung von Risiken für Kinder und die Sicherstellung der erforderlichen Hilfen. Unter anderem soll erreicht werden, dass möglichst alle Kinder an den für sie vorgesehenen Früherkennungs-Untersuchungen teilnehmen. Eine zentrale Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier erfasst, ob dies geschieht. Darüber hinaus ermächtigt das Gesetz die Gesundheitsämter, zeitnah Kontakt zu Familien aufzunehmen, deren Kinder nicht an einer Untersuchung teilgenommen haben.

Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) verweist auf TV-Anfrage darauf, das Gesetz sei mit den Stimmen aller Fraktionen im Landtag verabschiedet und von Anfang an eng mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt gewesen. Die Teilnahme des Kindes an den Untersuchungen sei freiwillig und nicht verpflichtend.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort