Verbot für St. Martin

TRIER. (wie) Die Hilfsorganisation St. Martin darf in Rheinland-Pfalz keine Spenden mehr sammeln. Bereits im Jahr 2005 verbot dies die Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) dem Verein. Der klagte jedoch dagegen – und zog seine Klage nun überraschend zurück.

"Unbürokratisch, zielgenau, ohne öffentliche Zuschüsse." So wirbt die im nordrhein-westfälischen Bad Honnef beheimatete Hilfsorganisation St. Martin auf ihrer Internetseite. Der seit 1995 existierende Verein will Menschen in Not helfen. Mehrere Projekte, die angeblich mit den Spendengeldern unterstützt wurden, werden auf der Seite aufgeführt, fast alle in Nordrhein-Westfalen. Vor einem Jahr verlegte die Organisation ihren Sitz von Koblenz nach Bad Honnef, fast zeitgleich mit dem von der ADD im Mai 2005 erlassenen Sammlungsverbot. Bereits davor war der Verein im Visier der Trierer Behörde. Das meiste Geld, das er durch Kleidersammlungen oder von Fördermitgliedern einnahm, sei nicht für karitative Zwecke benutzt worden, sondern für Verwaltungskosten, wirft die ADD der Hilfsorganisation vor. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht bestätigte vor einem Jahr in einem Urteil diese Einschätzung. Trotzdem ging der Verein gegen das von der ADD erlassene Sammlungsverbot vor und klagte vor dem Verwaltungsgericht Trier.Verhandlungstermin nächste Woche

Nächste Woche sollte die Verhandlung stattfinden. Überraschend zog nun der Verein die Klage zurück. Damit akzeptierte er das Verbot, wonach er keine Spenden in Rheinland-Pfalz mehr sammeln darf. Darüber muss die Hilfsorganisation alle rund 1900 Fördermitglieder im Land informieren. Beim Verein hieß es gestern auf TV-Anfrage nur, man sammle ohnehin seit einem Jahr nicht mehr in Rheinland-Pfalz.

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