Verbreitung von Kinderpornografie: Geldstrafe für 41-Jährigen

4800 Euro Strafe für den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften: Bei einem Prozess vor dem Bitburger Amtsgericht gegen einen 41-jährigen Mann aus der Eifel zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück.

Bitburg. Es dauerte gerade einmal 20 Minuten: Schnell vorbei war die Verhandlung vor dem Bitburger Amtsgericht, in der sich ein 41-jähriger Mann aus der Eifel wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften verantworten musste (der TV berichtete).

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, im August 2003 in neun E-Mails an sechs Empfänger Fotos geschickt zu haben, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. Die Bilder sollen zeigen, wie elf Jahre alte Mädchen sexuelle Handlungen an sich vornehmen. Außerdem soll der Mann zwischen Mai 2003 und Januar 2006 weitere Fotos auf der Festplatte seines Computers gespeichert haben, die ebenfalls den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.

Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb bereits einen Strafbefehl erlassen. Daraufhin erhob der Angeklagte Einspruch. Deswegen kam es gestern Mittag vor dem Bitburger Amtsgericht zur Verhandlung.

Der Angeklagte äußerte sich dort nicht zu den Vorwürfen. Als er aber Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machte, unterbrach sein Verteidiger die Verhandlung. Kurz darauf zog er den Einspruch zurück. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Entscheidung zu.

Damit ist der Strafbefehl doch rechtskräftig. Der Mann ist nun vorbestraft und muss 4800 Euro Strafe zahlen - in 120 Tagessätzen zu je 40 Euro.

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