Verleger beklagen Hürden für Zeitungszustellung – Bilanz 100 Tage Mindestlohn

Berlin · Zeitungsverlagen entstehen 2015 bundesweit Mehrkosten in Höhe von 205 Millionen Euro für die Zustellung von Zeitungen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Mitgliederbefragung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Ursache sei die Einführung des Mindestlohnes in der verabschiedeten Form, so BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. In einem Gastbeitrag zeigt Wolff die Position des Verlegerverbandes auf.

Gastbeitrag von DIETMAR WOLFF

Sind Sie offen für einen neuen Job? Die Einführung des Mindestlohns bietet Chancen: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin errichtet derzeit in Berlin eine Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn. Acht Vollzeitstellen sind für diese neue Abteilung vorgesehen. Zu den künftigen Aufgaben gehören die Information und Beratung von Arbeitnehmern/-innen und Unternehmen zum Mindestlohn sowie dessen Evaluation und eine intensive Forschung. Dies bedeutet: Daten sammeln, analysieren, bewerten.

Auch die private Wirtschaft stockt jetzt ihre Verwaltungen auf. Zwangsläufig. Wer die Mindestlohnpraxis im eigenen Haus nicht fein säuberlich und lückenfrei dokumentiert, dem droht ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro. Aufwendige Datenerfassung erlebt daher eine staatlich verordnete Hochkonjunktur in deutschen Betrieben. Sie trägt allerdings nicht zum Umsatz und Wachstum der Unternehmen bei - im Gegensatz zur hochprofitablen Datenverarbeitung bei Google, Facebook & Co.

Diese deutsche Datensammelei wird obendrein akribisch kontrolliert. Hierfür ist der Zoll zuständig, der jetzt ebenfalls mit mehr Personal rechnen kann.

Ist der Mindestlohn also eine Job-Maschine? Mitnichten. Auf der anderen Seite gehen Arbeitsplätze verloren. Quer durch die Branchen müssen Stellen aufgrund des Mindestlohns gestrichen werden. Die Auswirkungen kommen schleichend und das konkrete Ausmaß wird erst langfristig genauer zu bemessen sein. Gleichwohl sind schon nach 100 Tagen gravierende Probleme sichtbar - zum Beispiel für die gedruckte Presse.

Die Warenhauskette Kaufland hat nach Einführung des Mindestlohns 55.000 Minijobbern gekündigt. Sie hatten bis dahin die hauseigenen Kundenmagazine verteilt und zwar nach Stücklohn. Mit der Umstellung auf den Stundenlohn war dieser Service anscheinend betriebswirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Vor ähnlichen Problemen stehen alle Betriebe, die Presseprodukte direkt an die Haushalte verteilen. Besonders betroffen sind ländliche Gebiete mit langen Wegen zwischen den Briefkästen. Hier rechnet sich beispielsweise die Zeitungszustellung genauso wenig wie der Ausbau des Breitbandnetzes für den schnellen Internetempfang.

Politiker müssen sich der eigenen Verantwortung stellen, wenn ganze Landstriche buchstäblich den Anschluss an die Informationsgesellschaft verlieren. Ein Land, das auf Bildung und politische Mitbestimmung setzt, darf sich an dieser Stelle keine Versorgungslücke leisten. Pressevielfalt und der Zugang zur - gedruckten wie auch digitalen - Presse dienen dem Gemeinwohl. Daher hat der Staat das Funktionieren des Pressevertriebs bislang ordnungspolitisch begleitet. Diese ordnende Balance ist durch die zwanghafte Umstellung von Stück- auf Mindest-Stundenlohn verloren gegangen.

Aufzeigen lässt sich dies an Hand der Zahlen aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage bei den Verlagen: Die Mehrbelastung im Bereich der Zeitungszustellung beläuft sich auf rund 205 Millionen Euro für das laufende Jahr. Davon entfällt der überwiegende Teil auf das Zustellpersonal. Ca. 2.000 Zusteller haben schon ihren Job verloren - weitere 1.250 werden bis Dezember hinzukommen. Fast eine halbe Million Haushalte sind betriebswirtschaftlich nicht mehr sinnvoll zu beliefern. Jeder einzelne Verlage muss also entscheiden, ob er Haushalte noch versorgen kann, deren Zustellkosten mit dem Abonnement nicht mehr eingespielt werden.

Die jetzt staatlich auferlegten Mehrkosten sind für die Zeitungen in einem durch die Digitalisierung radikal veränderten Medienmarkt nicht kompensierbar.

Bundesarbeitsministerin Nahles und die Bundesregierung hatten dies frühzeitig im Blick und waren um ernsthafte Lösungen bemüht. Daher wurde innerhalb der Regierung ein Vorschlag entwickelt, der eine ausreichende Entlastung für die Verlage vorsah, um die flächendeckende Zustellung von gedruckten Zeitungen sicherstellen zu können. Dabei sollten die Zeitungszusteller von Beginn an 8,50 Euro erhalten - und dies sogar netto, weil die meisten von ihnen nur geringfügig Beschäftigte sind. Im Gegenzug sollten die Verlage von den üblichen Sozialabgaben nur noch 10 anstatt 28 Prozent leisten müssen. Eine solche Entlastung gilt zum Beispiel schon lange bei geringfügig Beschäftigten in privaten Haushalten.

Dieser Vorschlag aus der Regierungsbank hätte den drohenden Rückzug der gedruckten Zeitungen aus dünn besiedelten Gebieten vermieden. Der Regierungsvorschlag scheiterte jedoch überraschend im Bundestag - die Spitze des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bevorzugte einen anderen Lösungsansatz.

Demnach sollen die Zeitungszusteller zunächst 6,38 Euro (ab Januar 2015), dann 7,22 Euro (ab Januar 2016) und die vollen 8,50 Euro erst ab 2017 erreichen. Bis dahin werden sich die oben genannten Folgen für die Verlage also schrittweise noch verschärfen. Diese Lösung ist weder besonders sozial, noch zeugt sie von bildungspolitischer Weitsicht. Der eingeschlagene Weg verfehlt angesichts der aufgezeigten Schwierigkeiten das Ziel. Die Pressevielfalt bleibt hierbei auf der Strecke.

So einfach ist das mit dem Mindestlohn. So einfach ist Politik: Der Strom kommt aus der Steckdose - und Zeitungen aus dem Briefkasten.

Der Autor ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort