Verteidiger wirft Staatsanwalt Tabubruch vor

Trier · In einem Drogenprozess gegen einen 36-jährigen Luxemburger, Mitglied der Rockerbande Hells Angels, und einen 39-jährigen Westerwälder in Trier hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von sechs Jahren und zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Trier. Zunächst sieht es so aus, als würde der seit Februar laufende Prozess doch noch in die Verlängerung gehen. Der Verteidiger des 36-jährigen Luxemburgers, Volkhard Schreiber, beantragt, einen Freund des Angeklagten zu vernehmen. Dieser soll bestätigen, dass das Mitglied der Rockerbande Hells Angels bei einem Motorradtreffen in Sirzenich (Kreis Trier-Saarburg) im August 2008 keine 1,8 Kilogramm Amphetamin von dem Kronzeugen des Prozesses, einem bereits verurteilten Großdealer aus der Eifel, erhalten hat. Überraschenderweise lehnt der Vorsitzende Richter, Armin Hardt, den Antrag ab.
In den dann folgenden Plädoyers wird dann der von Anfang an den Prozess beherrschende Disput zwischen den Staatsanwälten, Eric Samel und Jörn Patzak, und den Verteidigern Schreiber und Achim Flauaus (der TV berichtete) erwartungsgemäß fortgesetzt. Patzak kritisiert die "konfrontative Verteidigung", die nur auf Provokation der Staatsanwaltschaft ausgelegt gewesen sei, etwa in "sinnfreien Kommentaren" im Internet. Flauaus hat mehrmals während des Prozesses auf seiner Internetseite die beiden Staatsanwälte kritisiert. Samel spricht von "blindem Aktionismus" und einer Verteidigung "ohne Rücksicht auf Verluste". Flauaus kontert später und spricht von einem Tabubruch, in dem die Staatsanwaltschaft in ihren Plädoyers die Verteidigung derart angreift. Schreiber geht nur am Rande auf die Vorwürfe der Anklagevertreter ein. Er stellt die aus seiner Sicht erwiesene Unglaubwürdigkeit des Kronzeugen in den Mittelpunkt. Demnach gebe es keine Beweise, dass der Luxemburger, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, Kokain und Amphetamin von dem Eifeler gekauft habe. Nur in einem Punkt sei er schuldig: Er habe ihm einen gefälschten bulgarischen Führerschein verkauft, wofür aber eine einjährige Bewährungsstrafe ausreichend sei. Die Staatsanwaltschaft fordert hingegen sechs Jahre Haft. Es bestehe kein Grund, an den Aussagen des Kronzeugen zu zweifeln, er habe dem Luxemburger in sieben Fällen Drogen verkauft: "Warum sollte er so blöd sein zu lügen und sich mit den Hells Angels anzulegen?", sagt Patzak. Auch sei erwiesen, dass der 39-jährige Westerwälder 100 Gramm Kokain von dem Eifeler bekommen und im Auftrag des Luxemburgers verkaufen sollte. Das belegten eindeutig die Mitschnitte der Telefonüberwachung. Das Geschäft ist gescheitert, weil der Eifeler vorher verhaftet worden war. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre und zehn Monate Haft für den Westerwälder. Flauaus plädierte auf Freispruch. In den Telefonaten sei es nicht um Drogen, sondern um eine Tätowierung des Eifelers durch den Angeklagten gegangen.
Das Urteil soll am 20. Juni gefällt werden.

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