Vier Jahre: Haftstrafe für Menschenschleuser

Trier. (DiL) Ein 31-jähriger Mann aus Georgien muss für vier Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Trier befand ihn für schuldig, in fünf Fällen Landsleute aus der ehemaligen Sowjet-Republik illegal nach Deutschland eingeschleust zu haben.

Dabei kassierte er als Mitglied einer vierköpfigen Bande zwischen 1500 und 4000 Euro pro Person. Der Weg ging über Polen und Tschechien und von dort weiter nach Trier. Mal waren es Einzelpersonen, mal bis zu 15 Frauen, die eingeschmuggelt wurden. Das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden Richters Albrecht Keimburg stufte die Tat als gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen ein. Auf die vier Jahre Freiheitsstrafe wird eine in Tschechien abgesessene Untersuchungshaft angerechnet. Anklage und Verteidigung prüfen noch, ob sie Rechtsmittel einlegen.

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