Vorwurf: Subventionsbetrug, versuchte Steuerhinterziehung

BULLAY/KOBLENZ. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion und Schatzmeister der Landes-CDU, Herbert Jullien, wird wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs und der versuchten Steuerhinterziehung angeklagt. Die Entscheidung des Leitenden Oberstaatsanwalts Erich Jung ist nicht überraschend, seit die Immunität des Abgeordneten aus Bullay an der Mosel aufgehoben wurde.

Die Koblenzer Staatsanwaltschaft ermittelt seit Jahren gegen den CDU-Politiker Herbert Jullien und hat am 7. Oktober 2003 auch seine Wohnung und Büros durchsucht. Jetzt könnte es passieren, dass er sich mitten im Landtagswahlkampf wegen des Vorwurfs des Subventionsbetrugs und versuchter Steuerhinterziehung vor der zehnten Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz verantworten muss. Der Verdacht des Subventionsbetrugs reicht bis Anfang der 90er-Jahre zurück. Damals machte sich der ehemalige Steuerfahnder des Trierer Finanzamtes als Steuerberater selbstständig. 1993 soll sich Jullien, so Jung, "mit unrichtigen Angaben zu Unrecht" einen Zinszuschuss aus dem Mittelstandsförderungsprogramm des Landes erschlichen haben. Das Darlehen über die offiziell unbestätigte Summe von 425 000 Euro sollte auch dazu dienen, einen Anteil an einer Trierer Steuerberatungspraxis zu finanzieren. Das Land gewährte bis Februar 2000 nach Jungs Angaben einen Zinszuschuss von etwa 44 000 Euro. Nach Jungs Verdacht wurde das Geld aber zu anderen Zwecken verwendet: Jullien soll seinen Praxis-Anteil schon vorher erworben und mit dem geförderten Darlehen dann der Steuerberatungsgesellschaft, an der er beteiligt war, einen Kredit gewährt haben. Außerdem soll Jullien, seit 1994 im Landtag, versucht haben, fürs Jahr 2000 Steuern zu hinterziehen. Über die Höhe will Jung - auch mit Blick aufs Steuergeheimnis - nichts sagen. Jullien ist seit dem Ruin der Kreissparkasse Cochem-Zell im Visier der Fahnder - zunächst auch wegen des Verdachts des Kreditbetrugs, der Untreue und möglichen Vermögensgefährdung der KSK. Jullien hatte durch eine Zahlung von 690 000 Euro noch verhindert, dass die KSK diesen Betrag abschreiben musste. Der Verdacht "gegenüber verschiedenen Kreditinstituten" ist vom Tisch. Es liegt, so Jung, "aus diversen Gründen" nach umfangreichen Ermittlungen "kein hinreichender Tatverdacht" vor. Der "Schwerpunkt" der Ermittlungen ist eingestellt, stellt Julliens Anwalt Thomas Hermes fest. Im Sommer schien es, als könnten sich Staatsanwaltschaft und Jullien auf einen Strafbefehl von 90 Tagen einigen. Mit der Zahlung von angeblich 16 000 Euro, wie Abgeordnete berichten, wäre es dann nicht zum Prozess gekommen. Das Angebot der Staatsanwaltschaft konnte aber, so Hermes, "aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht angenommen werden". Der gerichtlichen Klärung sehen er und Jullien "zuversichtlich" entgegen. Jullien hat immer erklärt, dass er von seiner Unschuld überzeugt ist.

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