Wahlen Wählen ab 16: Mal alt genug, mal zu jung zum Abstimmen

Trier · Wann jemand wählen gehen darf, hängt in Deutschland vom Alter und vom Wohnort ab. Bislang sind alle Versuche, dies zu vereinheitlichen, gescheitert.

 Wahlhelfer sortieren die eingeschickten Briefwahlstimmen zu einer Kommunalwahl.

Wahlhelfer sortieren die eingeschickten Briefwahlstimmen zu einer Kommunalwahl.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Wer sich anschaut, wo in Deutschland schon 16-Jährige wählen dürfen, der trifft auf einen wahren Flickenteppich. In Nordrhein-Westfalen dürfen Jugendliche an Kommunalwahlen teilnehmen, nicht aber an Landtagswahlen. In Schleswig-Holstein dürfen 16- und 17-Jährige seit diesem Jahr bei Kommunalwahlen mitwählen, im Saarland oder in Rheinland-Pfalz dürfen sie es nicht. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Experten sprechen angesichts des deutschen Wahl-Tohowabohus von einer föderalen Kuriosität, die die beim Rauchverbot in der Gastronomie von Bundesland zu Bundesland bestehenden Unterschiede noch toppen dürfte. Dabei ist immerhin ein Trend unverkennbar: So langsam wird aus dem Flickenteppich ein einheitliches Muster. Irgendwann dürfte es auch in Deutschland so sein, dass in jedem der 16 Bundesländer Jugendliche ab 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen wählen dürfen – womöglich sogar bei Bundestagswahlen, wie dies im Nachbarland Österreich schon lange der Fall ist.

Die gegenwärtige Praxis in Deutschland, wonach es neben föderalen Unterschieden auch Differenzen bei den unterschiedlichen Wahlen gibt, halten Experten für wenig sinnvoll. Nach einer gemeinsamen Studie der Universitäten Mainz, Frankfurt und Osnabrück unter  Jugendlichen, die erstmals an einer Landtagswahl teilnehmen durften, sagten die meisten unter 18-Jährigen, sie wollten auch auf jeden Fall an der Bundestagswahl teilnehmen. Das Kuriose daran: 40 Prozent der Befragten waren zwar bei „ihrer“ Landtagswahl alt genug, aber nicht bei der folgenden Bundestagswahl. Sie verloren also ihr gerade erst gewonnenes Wahlrecht wieder – zumindest zeitweise.

„Wie sich dieser temporäre Verlust des Wahlrechts auf die Motivation auswirkt, später abermals zu wählen, ist völlig unklar“, resümierten die Politikwissenschaftler, zu denen auch der ehemalige Mainzer und jetzige Berliner Professor Thorsten Faas gehört. Faas plädiert für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. „Wenn man frühzeitig lernt, dass Wählen wichtig ist, ergeben sich daraus langfristig positive Effekte für die Wahlbeteiligung“, sagt der Politikwissenschaftler und Wahlforscher.

Mehreren wissenschaftlichen Studien zufolge lag die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen bei diversen Wahlen  in der Vergangenheit etwas unterhalb der Beteiligung in der gesamten Bevölkerung, allerdings häufig höher als die Wahlbeteiligung bei den volljährigen Erstwählern. Bei den Hamburger Bürgerschaftswahlen vor drei Jahren, bei der erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen durften, lag deren Wahlbeteiligung deutlich über der der Altersgruppen bis 34 Jahre.

Auch bei zurückliegenden Nationalratswahlen in Österreich zeigte sich, dass die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen unter dem Durchschnitt aller Wähler lag, aber über der Wahlbeteiligung der 20- bis 30-Jährigen. Eine weitere Erkenntnis der österreichischen Studie: Die Jugendlichen erwarten von der Schule, auf ihr Wahlrecht vorbereitet zu werden. Schüler, die im Unterricht über die Wahl diskutiert hatten, gingen demnach deutlich häufiger zur Wahl.

Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas zieht daraus seine eigenen Schlüsse: „Wer meint, Jugendliche sollten nicht wählen, weil sie sich nicht interessieren, der vergisst, dass es ja auch andersherum sein könnte. Könnten sie wählen, würden sie sich auch mehr interessieren“, sagt der Wahlforscher.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der Demokratieforscher Robert Vehrkamp, der bei der Bertelsmann-Stiftung das Programm „Zukunft der Demokratie“ leitet. Jugendliche würden am besten durch andere Jugendliche aktiviert.Deshalb plädiert Vehrkamp für die Absenkung des Wahlalters auf 16 auch bei allen Landtags- und Bundestagswahlen.

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