Waffennarr und Verkehrsrowdy

Milde Strafe für einen Waffennarr aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich: Das Landgericht verurteilte den 48-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes und weil er absichtlich das Auto seiner Ex-Frau rammte.

Trier. 70 Kilogramm Schießpulver lagerte er auf seinem Dachboden. Auch Zünder fanden sich im Haus des 48-Jährigen. Mit dem Pulver stellte der passionierte Hobby-Schütze selbst Munition her. Außerdem besaß der Mann, der Mitglied in fünf verschiedenen Schützenvereinen ist, etliche Waffen, elf davon waren nicht oder unvollständig auf der Waffenbesitzkarte eingetragen.

Die Polizei stellte im Sommer 2007 über 50 Waffen bei dem Mann, der im Kreis Bernkastel-Wittlich sicher. Das Landeskriminalamt nahm damals die Ermittlungen auf. Doch das war nicht das Einzige, was der Waffennarr auf dem Kerbholz hatte. Im November rammte er absichtlich das Auto seiner geschiedenen Frau. Er fuhr auf den herannahenden Wagen auf. Die Frau blieb unverletzt, doch an ihrem Auto entstand ein Sachschaden von 800 Euro. Auch sein Auto wies Beulen auf, Schaden: rund 100 Euro.

Führerschein weg, trotzdem gefahren



Für die Polizei war schnell klar: Der Mann hatte den Unfall absichtlich verursacht. Er musste seinen Führerschein abgeben. Doch das kümmerte ihn offensichtlich wenig. Einen Monat später wurde er am Steuer seines Wagens erwischt.

Nun wurde dem 48-Jährigen vor dem Trierer Landgericht der Prozess gemacht. Gestern verurteilte ihn die Dritte Große Strafkammer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Richter Armin Hardt sah es als erwiesen an, dass der Unfall mit dem Wagen seiner Ex-Frau kein Zufall war. Hardt verurteilte ihn dafür wegen eines vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, um einen Unfall herbeizuführen, und wegen Sachbeschädigung. Auch wegen Fahrens ohne Führerschein wurde der Mann gestern verurteilt. Der 48-Jährige gestand, den Unfall absichtlich verursacht zu haben und auch ohne Führerschein gefahren zu sein. Genauso wie er den Besitz der Waffen gestand. Dafür wurde er wegen unerlaubten Besitzes von Waffen und Munition und des unerlaubten Kaufs von Schießpulver verurteilt. Während der zweijährigen Bewährungszeit darf er keinen Kontakt mehr haben zu seiner geschiedenen Frau. Auch darf er keine Waffen und Munition besitzen. Das Urteil ist rechtskräftig. Eingestellt wurden die Ermittlungen, weil er angeblich seiner Ex-Frau monatelang nachgestellt hat.

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