Wahlbenachrichtigungen müssen bis Samstag da sein

Bad Ems (dpa/lrs) · Spätestens an diesem Samstag (16. Mai) müssen alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigungen für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 7. Juni bekommen haben. Wer bis dahin keine Post erhalten habe, müsse Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,

teilte Landeswahlleiter Jörg Berres am Mittwoch in Bad Ems mit. Ansonsten laufe er Gefahr, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben könne. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss einen Wahlschein beantragen, hieß es weiter. Ein entsprechender Antrag sei auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Ganz wichtig: Der Antrag muss die persönlichen Daten des Wählers enthalten - und persönlich unterschrieben sein.

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