Wahlvorschläge bis 3. Februar eingefordert

Bad Ems (dpa/lrs) · Parteien und Wählervereinigungen müssen ihre Wahlvorschläge für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz bis zum 3. Februar (18.00 Uhr) bei der Landeswahlleitung einreichen. Das teilte Landeswahlleiter Jörg Berres am Freitag in Bad Ems mit.

Einzelbewerber müssen ihren Vorschlag bis dahin beim Kreiswahlleiter einreichen. Parteien und Wählervereinigungen, die weder im Land- noch im Bundestag vertreten sind, müssen 2040 Unterschriften von Unterstützern vorlegen. Einzelbewerber brauchen 125 Unterschriften. Der Landeswahlausschuss wird am 11. Februar über die Zulassung der eingereichten Landes- und Bezirkslisten entscheiden. Die Wahl ist am 27. März.

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