Justiz Wegweisendes Urteil

Ein Prozess mit Folgen für den Strafvollzug.

Rolf Seydewitz TV-Foto: Klaus Kimmling

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Foto: TV/klaus kimmling

Der Geisterfahrer von Limburg hat auf seiner halsbrecherischen Flucht vor der Polizei das Leben einer jungen Frau ausgelöscht und ist dafür mit einer Verurteilung wegen Mordes hart bestraft worden. Das ist richtig und nachvollziehbar. Aber gilt dies auch für die Anklage gegen die drei Justizbediensteten, die sich derzeit unter anderem wegen fahrlässiger Tötung ebenfalls vor dem Limburger Landgericht verantworten müssen? Wohl kaum.

Der offene Vollzug gehört zu einem humanen Strafvollzug, der darauf ausgerichtet ist, einen straffällig gewordenen und inhaftierten Menschen wieder auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten und in die Gesellschaft zu integrieren. Das ist kein automatisches Prozedere, sondern immer eine Einzelfall­entscheidung, die von Justizvollzugsbediensteten, Sozialarbeitern und Psychologen nach festgelegten Kriterien geprüft und abgesegnet werden muss.

Das geht in den meisten Fällen gut, aber eben nicht immer, wie der Limburger Fall zeigt. Er ist sogar besonders tragisch, weil eine junge, unbeteiligte Frau dabei ums Leben kam. Aber der Unfallverursacher ist gefasst und verurteilt – mit lebenslang sogar besonders hart.

Jetzt müssen die Limburger Richter prüfen, ob die drei Justizbediensteten eine Mitschuld trifft. Haben sie wirklich ihre individuelle Sorgfaltspflicht missachtet, wie der Staatsanwalt meint? Zweifel sind schon allein deshalb angebracht, weil zwischen der Verlegung des Freigängers von Wittlich nach Diez und der Todesfahrt stolze 14 Monate lagen, in denen der Häftling nicht negativ auffiel. Und wäre der Geisterfahrer am Tag des tödlichen Crashs nicht von der Polizei mit mehreren Fahrzeugen verfolgt worden: Wer weiß, ob es den folgenschweren Unfall dann überhaupt gegeben hätte. Die Polizisten wurden aber – anders als die Gefängnisbeamten – bislang nicht angeklagt.

Auf welch tönernen Füßen die Limburger Anklage steht, zeigt sich auch an der Kritik vieler Juristen. Entscheidend aber ist am Ende nicht die Anklage, sondern das Urteil. Noch ist es immerhin denkbar, dass die drei Angeklagten nach gut einem Dutzend Verhandlungstagen freigesprochen werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Strafvollzug in ganz  Deutschland eine große Rolle rückwärts machen.

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