Weitere Anklagen

LUXEMBURG. (wie) Die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Absturz einer Fokker 50 der Luxair sollen offenbar ausgeweitet werden. Laut Staatsanwaltschaft könnte auch Anklage erhoben werden gegen die Luftfahrtbehörden in Luxemburg und den Niederlanden sowie gegen die Wartungsfirma von Fokker.

In die juristische Auseinandersetzung um den Fokker-Absturz der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair vom November 2002 kommt wieder Bewegung. Wie der Luxemburger Staatsanwalt Robert Biever gegenüber unserer Zeitung bestätigte, hält er eine Ausweitung der Anklage für notwendig. Neben dem Piloten der Unglücksmaschine und dem kürzlich entlassenen Luxair-Chef Christian Heinzmann sollten auch Verantwortliche der luxemburgischen und der niederländischen Luftfahrtbehörde auf der Anklagebank sitzen. Auch gegen die Wartungsfirma des mittlerweile in Konkurs gegangenen niederländischen Flugzeugbauers Fokker soll ermittelt werden, so Biever.

Der Absturz, bei dem 20 Menschen starben, hätte womöglich verhindert werden können, wenn die Fokker in einem einwandfreien technischen Zustand gewesen wäre, glaubt der Staatsanwalt. Als Hauptursache für das Unglück gilt, dass der Pilot beim Landeanflug die Schubumkehr eingeleitet hat. Es war wohl seit längerem bekannt, dass dies bei Maschinen des Typs Fokker 50 aufgrund einer Fehlkonstruktion möglich ist. Laut Biever hätte diese Gefahrenquelle schon längst ausgeschaltet werden müssen. Es liegt nun am Untersuchungsrichter, ob er der Argumentation des Staatsanwaltes folgt und die Anklage ausweitet. Der Prozess wurde im vergangenen Sommer unterbrochen, nachdem Luxair-Chef Heinzmann den Richter für befangen hielt.

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