Wende im Handwerkskammer-Prozess: Richter will Verfahren gegen früheren Hauptgeschäftsführer der Trierer HWK einstellen

Trier/Koblenz · Der ehemalige Hauptgeschäftsführer der Trierer Handwerkskammer, Hans-Hermann K., kann darauf hoffen, bald nicht mehr auf der Anklagebank sitzen zu müssen. Denn die Staatsanwaltschaft hat Schwierigkeiten, ihm eine Mitschuld am Subventionsbetrug nachzuweisen, wegen dem er angeklagt ist.

 Wer wird neuer Chef bei der Handwerkskammer Trier? TV-Foto/Archiv: Friedemann Vetter

Wer wird neuer Chef bei der Handwerkskammer Trier? TV-Foto/Archiv: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter

Die ehemalige Führungsspitze der Trierer Handwerkskammer (HWK) muss sich seit vergangenem September vor dem Koblenzer Landgericht verantworten . Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam 880.000 Euro öffentliche Fördergelder zu Unrecht für die Kammer kassiert zu haben. Doch die Beweisführung ist schwierig. "Nö, keine Erinnerung", "weiß ich nicht", "dazu kann ich nichts sagen, das ist zu lange her": So lauteten zum Beispiel die Antworten der Zeugin H. auf viele Detailfragen von Richter Torsten Bonin im Prozess vor dem Koblenzer Landgericht.

Große Erinnerungslücken hat auch ein ehemaliger Mitarbeiter der Handwerkskammer, der vergangene Woche vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer vernommen wurde. Etliche Aussagen, mit denen er vor fast acht Jahren die drei Angeklagten bei den Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft schwer belastet hatte, kann er heute nicht mehr bestätigen. Die alten Protokolle sind damit für die Staatsanwaltschaft so gut wie wertlos. Denn nur, was die Zeugen in der Hauptverhandlung vor Gericht mündlich aussagen, darf für die Beweisführung herangezogen werden.

Torsten Bonin, Vorsitzender Richter der Kammer, hat angekündigt, am morgigen Prozesstag eine Einstellung des Verfahrens gegen den früheren Trierer HWK-Hauptgeschäftsführer anzuregen. Gegen die beiden Mitangeklagten, den ehemaligen Vize-Hauptgeschäftsführer der HWK, Josef A., und den Ex-Abteilungsleiter, Theo B., soll die Klage Bestand haben. Richter Bonin will seinem Vorschlag eine "Bewertung der bisherigen Beweisaufnahme" zugrunde legen. Die Staatsanwaltschaft muss der Beendigung des Verfahrens aber erst zustimmen.

"Wir werden die Hinweise des Gerichts sorgfältig prüfen und mit unserer eigenen Bewertung abgleichen", erklärt Harald Kurse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz, auf Volksfreund-Nachfrage.

Der Trierische Volksfreund hatte 2007 Unregelmäßigkeiten bei der Handwerkskammer aufgedeckt . Damals nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf und erhob im Herbst 2013 Anklage gegen mehrere Ex-Mitarbeiter der Kammer Anklage wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug und Betrug. Noch einmal zwei Jahre dauerte es, bis im September 2015 die Hauptverhandlung vor dem für Wirtschaftsdelikte zuständigen Koblenzer Landgericht begann. Der frühere Hauptgeschäftsführer und sein Stellverteter beteuern ihre Unschuld. Der ehemalige Abteilungsleiter hat die Vorwürfe dagegen weitestgehend eingeräumt - behauptet aber, den Betrug auf Druck der Geschäftsführung begangen zu haben.

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