Weniger Bürgerservice: Land will viele Bauämter vor Ort schließen

Mainz/Bitburg/Daun/Konz · Wer bauen möchte, soll sich mit seinen Fragen und Anträgen künftig nicht mehr an die Verbandsgemeindeverwaltungen wenden. Die Landesregierung will diese Aufgabe einheitlich den Kreisen vorbehalten. Ein Sparvorhaben, das Protest erntet.

Darf ich da eine Garage hinbauen? Wie viel Stockwerke kann mein Haus haben? Mit solchen Fragen können sich Bürger in vielen Orten der Region direkt an die Verwaltung ihrer Verbandsgemeinde (VG) wenden.
Damit soll allerdings 2014 Schluss sein. Die rheinland-pfälzische Regierung will die Landesbauordnung ändern. Das Ziel: Doppelstrukturen abbauen und Geld sparen.

Generell sind nämlich die Landkreise für Baugenehmigungen zuständig, doch wurden in 31 Verbandsgemeinden Ausnahmen gemacht, um näher beim Bürger zu sein. Über kleinere Vorhaben wie Wohnhäuser wird dort direkt vor Ort entschieden. Für größere Projekte ist der Kreis zuständig.

In der Region Trier sind die Verbandsgemeinden Arzfeld, Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg, Neuerburg, Obere Kyll, Prüm und Speicher betroffen. Konz zwar auch, doch dort dürfte dank einer Ausnahme für Orte mit mehr als 25.000 Einwohnern alles beim Alten bleiben. Die anderen sollen ab 2014 nicht mehr für Bauanträge & Co. zuständig sein.

Während der Landkreistag dies begrüßt, protestieren die Kommunen. Weil sie glauben, dass die Bürgernähe verloren geht. Weil sie fürchten, dass sich die Qualität der Beratung und Prüfung aufgrund mangelnder Ortskenntnis verschlechtert. Und weil es aus ihrer Sicht gar keine Sparmaßnahme ist: Die Aufgabe sei kostendeckend. Mehr noch: Ohne die Gebühren könne man nur noch 20 Prozent der Personalkosten decken. Die Folge: Die Gemeinden müssten mehr Umlage zahlen, heißt es in einer Resolution der VG Arzfeld, Neuerburg, Prüm und Speicher.

"Prinzipiell braucht Rheinland-Pfalz schlankere Verwaltungsstrukturen", sagt René Quante, Geschäftsführer des Bunds der Steuerzahler. Er fürchtet jedoch, dass es so bei den Kreisen zu einem höheren Personalbedarf kommt, ohne dass bei den Verbandsgemeinden das überflüssige Personal zügig abgebaut wird.

Wie viel Geld die Neuerung sparen soll, kann das Finanzministerium nicht beziffern. Nach einem Anhörungsverfahren soll der Landtag 2014 über die neue Bauordnung entscheiden.

Kommentar: Erst prüfen, dann machen

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