Weniger Risiko für Bürgermeister

Größere Transparenz beim Sammeln von Spenden soll Bürgermeister besser vor falschem Verdacht bewahren. Die geplante Änderung der Gemeindeordnung schützt allerdings nicht automatisch vor Ermittlungen des Staatsanwalts.

Mainz. Zu ihrem eigenen Schutz dürfen Bürgermeister bald nicht mehr einfach Spenden für ihre Gemeinden einkassieren. In langen Verhandlungen haben die Landtagsfraktionen einen ersten Gesetzentwurf nachgebessert und sich darauf geeinigt, dass angebotene Spenden künftig der Kommunalaufsicht umgehend mitgeteilt werden müssen, bevor dann der Gemeinderat über eine Annahme entscheidet. Noch vor dem Votum des Rates kann die Aufsicht eine Prüfung einleiten, wenn sie Bedenken gegen den Geldfluss hegt.Auf Druck der FDP sind dabei auch alle für die Entscheidung wichtigen Fakten und das Beziehungsverhältnis zwischen Gemeinde und Geldgeber offenzulegen. Der gemeinsame Gesetzentwurf muss noch vom Landtag verabschiedet werden.Anlass für die Änderung der Gemeindeordnung ist die Affäre um den insolventen Koblenzer Windkraftbetreiber Provento. Seine Spenden an Gemeinden für Vereine, Jugendarbeit oder Feuerwehr haben insgesamt 15 Ortsbürgermeister wegen des Verdachts der Vorteilsnahme ins Visier der Staatsanwaltschaft gebracht, darunter auch Gemeinde-Chef Rainer Spies aus Reinsfeld (Landkreis Trier-Saarburg) und sieben Kollegen aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz.Mit den verschärften Vorschriften soll "kommunales Sponsoring" durchschaubarer und auf eine sichere Grundlage gestellt werden, damit Kommunalvertreter auch nicht in den Verdacht einer Käuflichkeit kommen. Daher sind Spenden grundsätzlich verboten, wenn auch nur "ein böser Anschein" für eine Beeinflussung auf das Handeln der Verwaltung zu erwarten ist. In einer Anhörung zum Gesetzentwurf hatte Generalstaatsanwalt Norbert Weise nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die "Dankeschön-Spende" strafbar bleibt.Auf die seit mehr als einem Jahr laufenden Ermittlungen gegen die Bürgermeister werden die geplanten Änderung keine Auswirkungen haben. In einigen Fällen wird inzwischen über eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage verhandelt, so der Koblenzer Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund. Er begrüßt zwar grundsätzlich mehr Transparenz durch die neuen Vorschriften, warnt jedoch vor übersteigerten Erwartungen. Es gebe keinen automatischen Schutz vor Ermittlungen, sagte Hund dem TV. Richtschnur bleiben dafür die Vorgaben des Strafrechts für Korruption und Vorteilsnahme. Allerdings hoffen die Fraktionen, dass die Schwelle für einen Anfangsverdacht mit der Neuerung erhöht wird und damit seltener Ermittlungen ausgelöst werden. Meinung Ein Restrisiko bleibt Bürgermeister dürfen zwar weiter Spenden annehmen und sammeln, aber längst nicht mehr von jedem, mit dem ihre Gemeinde etwa geschäftlich verbunden ist. Da floß bislang auch schon mal Geld mit "Geschmäckle". In diesem Feld für Klarheit zu sorgen, ist längst angesagt. Sich hochwillkommene Einnahmen für welchen guten Zweck auch immer zu verschaffen, bleibt jedoch nicht ohne Restrisiko. Selbst wenn sich die Rathauschefs künftig nicht mehr auf ganz so dünnes Eis begeben müssen. Die Warnung der Staatsanwälte steht. Vor allem die SPD musste einen langen Weg der Einsicht gehen, um von einem völlig unzureichenden Gesetzentwurf zu mehr Transparenz und Aufsicht zu kommen und damit mehr Sicherheit zu schaffen. Die Kritik der Rechtsexperten und Strafverfolger vor Monaten war überdeutlich. j.winkler@volksfreund.de

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